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Eigen risico

EIN eigenes Risiko ist der Teil von a Beschädigung dass ein Versicherer nicht erstattet und somit auf eigene Rechnung des Versicherten verbleibt.

Biene freiwillig Versicherung ist ein Selbstbehalt - soweit vom Versicherer angeboten - eine Wahlmöglichkeit. Menschen versichern in der Regel eine kleine Chance auf Großschäden, weil sie „risikoscheu“ sind: Der Versicherte zieht dann die Sicherheit eines kleinen Aufwands, die Prämie dem Risiko vor, plötzlich einen großen Aufwand machen zu müssen. Es kann eine Wahl sein, kleine Schäden selbst zu tragen, weil es relativ teuer ist, sie zu versichern, und im Extremfall gar keine Versicherung abzuschließen, wenn sie nicht zwingend vorgeschrieben ist. So ist beispielsweise eine Reiseversicherung, die auch den Verlust von beispielsweise Taschenkämmen ersetzt, sehr teuer, während der Versicherte dies nur dann als problematisch ansieht, wenn der Schaden beispielsweise über 100 € liegt. Dann kann eine günstigere Versicherung abgeschlossen werden.

Biene verpflichtend In Versicherungspolicen, wie insbesondere der niederländischen Krankenversicherung, kann der Gesetzgeber mit dem Ziel der Verhaltensbeeinflussung einen Selbstbehalt festsetzen, was allerdings umstritten ist. Es kann als wünschenswert erachtet werden, die Versicherten zu ermutigen, nicht für jede Kleinigkeit zum Arzt zu gehen, wobei jedoch verhindert werden muss, dass der Arzt aus Kostengründen gemieden wird, was später zu höheren Kosten führen würde. Umgekehrt kann eine (zu) niedrige Selbstbeteiligung ein „Moral Hazard“ bedeuten, in dem Sinne, dass der Versicherte weniger vorsichtig ist, weil die Versicherung sowieso zahlt.

Der Selbstbehalt senkt zwar auch die Prämie bei Krankenversicherungen, ist aber politisch sensibel, denn es gibt Menschen, denen das Bezahlen schwerfällt.

Versicherer wollen immer einen gewissen Selbstbehalt, so heißt es, weil dies die Versicherten zur Vorsicht anregt und nicht viele kleine Schäden begleichen muss, die einen hohen Verwaltungsaufwand bedeuten würden. Im freien Markt kann der Versicherer diesen Nachteil jedoch in die Prämie einkalkulieren, was Versicherungen, die auch Kleinschäden abdecken, für den Versicherten natürlich weniger attraktiv macht.

Ein Selbstbehalt kann auch darin bestehen, einen Teil der Zinsen freiwillig oder obligatorisch unversichert zu lassen. Eine solche (übrigens seltene) Feststellung kommt insbesondere in Feuerversicherung. Als Ergebnis der resultierenden Unterversicherung eventueller Schaden wird anteilig vergütet. Rechtlich kann eine versicherte Person nicht wesentlich von einer Leistung profitieren, obwohl der Oberste Gerichtshof die volle Entschädigung für den Neubau eines ausgebrannten Bauernhofs genehmigt hat. Brandstiftung kann nicht versicherungstechnisch zahlen.

Die Höhe des Selbstbehalts wird in der Regel auf der Grundlage von Politikplan erwähnt, obwohl es auch vorkommt, dass der Selbstbehalt nur in der Versicherungsbedingungen wird genannt.

Beispiele (zusätzlich zum bereits erwähnten Gepäckversicherungsbeispiel):

  1. Ein Versicherter hat a Autoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 135 €. Bei einem Schaden von € 95,-- zahlt der Versicherer nichts, schließlich bleibt der Schaden unter der Selbstbeteiligung. Bei einem Schaden von € 200,-- zahlt der Versicherer € 200,-- abzüglich Selbstbehalt. Die Leistung beträgt 65 €.
  2. Ein Versicherter hat a Hausratsversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 2‰ bei Schäden durch Sturm. Die Höhe der Selbstbeteiligung richtet sich daher nach der Versicherungssumme. Bei einer Versicherungssumme von 200.000 € beträgt die Selbstbeteiligung 400 €, bei einer Versicherungssumme von 1.000.000 € beträgt die Selbstbeteiligung 2.000 €.

Siehe auch