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Brandverzekering
Nach dem Großes Feuer von London die ersten Formen der Feuerversicherung wurden entwickelt.

EIN Feuerversicherung ist ein Versicherung die ein Objekt gegen bestimmte direkte und indirekte Schäden versichert, die aus Feuer.

Die Niederlande

Feuerversicherung ist in Die Niederlande ein Sammelname für verschiedene Versicherungen von Häuser und andere Gebäude und die darin enthaltenen beweglichen Sachen. Dieser Artikel beschreibt die allgemeinen Aspekte, die für alle Feuerversicherungen gelten.

Was ist versichert

Der Versicherungsschutz einer Feuerversicherung fällt in der Regel unter eine der folgenden Varianten:

Bare Fire-Abdeckung

Bedeckt ist:

Explosionsschaden, wie hier auf der Feuerwerkskatastrophe in Seest, ist immer abgedeckt.
Blitzeinschlag im Eiffelturm. Blitzeinschläge werden auf der verlängerten Abdeckung abgedeckt.
Erheblicher Sturmschaden durch den Hurrikan Kyrillo.
Ein Flugzeug kann erheblichen Schaden anrichten, wie hier mit dem Bijlmer-Katastrophe. Schäden durch Flugzeuge sind durch die erweiterte Deckung abgedeckt.
Schaden durch Korrosion und andere progressive Einflüsse sind nicht abgedeckt.

Feuer

Aus versicherungstechnischer Sicht Feuer:Ein durch Verbrennung erzeugtes und loderndes Feuer außerhalb einer Feuerstelle, das sich aus eigener Kraft ausbreiten kann.

Kein Feuer ist daher zum Beispiel:

  • anbraten
  • Verbrühungen
  • Geräteausbrennen

Explosion

Die Definition der Explosion ist durch die Verband der Markenversicherer in den Niederlanden beim Gericht eingereicht. Der Text dieser Erklärung, auf die unten Bezug genommen wird, wurde von der Association of Brand Underwriters in the Netherlands am 5. April 1982 unter der Nummer 275/82 beim Register der Bezirksgericht zu Utrecht hinterlegt. Der wichtigste Teil der Definition: Unter Explosivschaden versteht man die vollständige oder teilweise Zerstörung, die unmittelbar durch einen plötzlichen, heftigen Austritt von Gasen oder Dämpfen verursacht wird.

Unter Explosionsschaden versteht man die vollständige oder teilweise Zerstörung, die durch plötzlichen, heftigen Gas- oder Dampfaustritt sofort verursacht wird, unter Beachtung der nachfolgenden Bestimmungen Druck der darin enthaltenen Gase oder Dämpfe (unabhängig davon, wie diese Gase oder Dämpfe entstanden sind und ob sie bereits vor der Explosion vorhanden waren oder sich während dieser entwickelt haben) eine solche Abscheidung erfahren hat, dass durch das Ausströmen von Gas, Dampf oder Flüssigkeit aus dem Durch die Trennung entstandene Öffnung sind die Drücke innerhalb und außerhalb des Behälters plötzlich gleich geworden. Ist dies nicht der Fall oder hat die Explosion außerhalb eines Behälters stattgefunden, so muss die plötzliche, heftige Krafteinwirkung die unmittelbare Einwirkung von Gasen oder Dämpfen gewesen sein, die durch eine chemische Reaktion fester, flüssiger, gasförmiger oder dampfförmiger Stoffe freigesetzt werden, oder einer Mischung davon, entwickelt oder erweitert. Bei vollständiger oder teilweiser Zerstörung versicherter Sachen durch Explosion ist auch der Schaden an den versicherten Sachen, der als Folge dieser Zerstörung anzusehen ist, versichert. Bei vollständiger oder teilweiser Zerstörung anderer Sachen durch Explosion ist auch der Schaden an den versicherten Sachen versichert, der als Folge der Nähe der Zerstörung anzusehen ist.

Blitzschlag

Schäden durch Blitzschlag, ohne ein Feuer zu verursachen. Kommt es in der Umgebung nur zu einer Blitzentladung, dann liegt eine Induktion vor. Induktion gilt nicht als Blitzeinschlag.

Feuer und Sturm

Der Brand- und Sturmschutz erweitert den oben genannten Brandschutz um Schäden durch Sturm.

Sturm

Sturmversicherung ist eine Windgeschwindigkeit von mindestens 14 Metern pro Sekunde.

Fortgeschritten

Die meisten Feuerversicherungen bieten heutzutage zumindest eine umfassende Deckung. Die erweiterte Abdeckung bietet Schutz gegen (ggf. eine Erklärung zwischen Klammern):

Extra umfangreich

Die Extra-Vollkasko ist der Standard für private Versicherungen. Die extra umfangreiche Deckung bietet Schutz gegen alle unter „erweitert“ genannten Schadensursachen und zusätzlich für:

Alle Übel kommen von außen

Heutzutage bieten die meisten Versicherer auch Schutz gegen „alle äußeren Katastrophen“. Diese Deckung deckt alle Schäden ab, sofern sie von außen einwirken. Schäden, die durch eine Eigenschaft oder einen Mangel eines Artikels verursacht werden, sind nicht abgedeckt.

Was ist nicht versichert

Für alle Deckungen gilt außer bei „externen Katastrophen“: Was nicht ausdrücklich erwähnt ist, ist nicht versichert.

Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Ausschlüssen.

Schaden durch Erdbeben, wie hier in bam, ist nicht abgedeckt.

Katastrophenrisiken

Wie bei den meisten Sachversicherungen können Schäden durch einige Kriegsformen wie (Bürger-)Krieg und war Erdbeben, Vulkanausbruch, Kernreaktionen und Flut nicht abgedeckt.

Eigener Defekt

Darüber hinaus umfasst die Feuerversicherung eine beschränkte Versicherung für Schäden infolge eines inhärenten Mangels. Eigener Mangel ist ein Schaden, der durch die Art oder den Mangel der Sache verursacht wird. In der Regel ist der Mangelfolgeschaden versichert, der Mangel selbst nicht, obwohl immer mehr Policen auch den Mangel selbst versichern.

Beispiel.
Eine Kaffeemaschine brennt aus. Das Ausbrennen wird durch eine schlechte Eigenschaft der Kaffeemaschine selbst verursacht: Dies wird (normalerweise) nicht durch ein äußeres Unglück verursacht. Der Burnout verursacht einen Küchenbrand. Die Küche gilt als völlig verloren.
Schäden an der Kaffeemaschine sind nicht versichert. Die Folgeschäden (die gesamte Küche) sind versichert.
Schäden durch Insekten, wie diese hier Wespennest, ist nicht abgedeckt.

Allmählich wirkende Einflüsse

Die Schadenversicherung deckt nur plötzliche, externe Katastrophen ab. Der oben erwähnte inhärente Fehler ist in der Tat eine „innere Katastrophe“.

Es gibt mehrere andere Schäden, die von außen kommen, aber nicht versichert sind, da sie nicht plötzlich auftreten, wie zum Beispiel:

  • Altern
  • Verformung
  • Fäulnis
  • Korrosion
  • Insekten
  • Bakterien
  • Viren
  • Schimmel- und Pilzbefall
  • Pflanzenbildung
  • Senkung
  • Erdrutsch
  • Zusammenbruch

Versicherungssumme

sehen Versicherungssumme (Niederlande) für den Hauptartikel zu diesem Thema.

Bei Abschluss der Versicherung wird eine Versicherungssumme festgelegt, die:

  • ist der Betrag, für den der Versicherte seine Zinsen decken möchte;
  • gibt den Höchstbetrag an, bis zu dem der Schaden ersetzt wird;
  • gibt den Betrag an, über den die Prämie berechnet wird.

Bei Schäden jeder Größenordnung wird festgestellt, ob die Versicherungssumme dem Wert der versicherten Sache entspricht. Wenn alles in Ordnung ist, entspricht die Versicherungssumme dem tatsächlichen Wert. Die Versicherungssumme kann jedoch auch niedriger oder höher sein als der tatsächliche Wert. Es ist auch möglich, dass dasselbe Objekt zweimal versichert ist. Diese Fälle werden jeweils genannt:

  • Unterversicherung;
  • Überversicherung;
  • doppelt versichert.

Unter-, Über- oder Doppelversicherungen haben Auswirkungen auf die Höhe der Leistung.

Unterversicherung

Bei Unterversicherung ist die Versicherungssumme geringer als der tatsächliche Wert. In dem Versicherungsrecht festgestellt wurde, dass ein Versicherer nicht verpflichtet werden kann, mehr als die Versicherungssumme zu zahlen (Art. 7:960 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Das Gesetz schreibt auch vor, dass die Entschädigung in diesem Fall proportional zu leisten ist (Art. 7:958 Absatz 5 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches).

Überversicherung

Eine Überversicherung liegt vor, wenn die Versicherungssumme höher ist als der tatsächliche Wert. Da das Gesetz bestimmt hat, dass es einem Versicherten nach einem Schadensfall nicht besser geht, ist die Entschädigung auf den tatsächlichen Wert begrenzt. Jeder Schaden wird vollständig ersetzt, aber der Versicherte erhält nie mehr als den tatsächlichen Schaden.

Doppelversicherung

Es ist möglich, dass derselbe Schaden von mehreren Versicherungen abgedeckt ist. Wie bei einer Überversicherung darf der Versicherte nicht besser gestellt werden. Wie gehandelt wird, ist in Art. 7:961 CC. Es sei denn, die Versicherungsbedingungen anders bestimmen, kann der Versicherte selbst entscheiden, an welchen Versicherer er sich für die Entschädigung wendet. Die Versicherer haben dann gegenseitige Rückgriffsrechte.

Indexierung

Bei der Hausrat- und Hausratversicherung ist es üblich, dass die Versicherungssumme jährlich indexiert wird. Es Zentrales Amt für Statistik ermittelt jährlich den Baukostenindex und den Hausratindex. Auf Basis dieser Indizes werden die Versicherungssummen (und damit die Prämien) erhöht. Im 2005 Erstmals in der Geschichte gab es einen negativen Baukostenindex, der die Versicherungssummen reduzierte.

Versicherungsarten

Für Gebäude und die darin enthaltenen beweglichen Sachen kann eine Feuerversicherung abgeschlossen werden. Einige Arten von Feuerversicherungen:

Hausratsversicherung

Eine Hausratversicherung wird abgeschlossen, um das Gebäude (oder das Haus) selbst zu versichern. Der Eigentümer des Gebäudes muss sich versichern. An einer Eigentümergemeinschaft das gesamte Gebäude ist in der Regel durch den Verein versichert.

Hausratsversicherung

Bei einer Hausratversicherung sind die zum Haushalt gehörenden beweglichen Sachen in der Wohnung versichert.

Wertsachenversicherung

Für Wertsachen, die ausserhalb der Wohnung verwendet werden, wird häufig eine Wertsachenversicherung abgeschlossen, wie zum Beispiel: Schmuck, Musikinstrumente oder Fotoausrüstung. Die Wertsachenversicherung bietet Schutz gegen nahezu alle möglichen Schadensursachen, unabhängig davon, wo sich die Wertsachen befinden.

Inventarversicherung

Die Inventarversicherung deckt die beweglichen Sachen eines Unternehmens ab.

Betriebsschadenversicherung

Die Betriebsunterbrechungsversicherung deckt das Risiko einer Betriebsunterbrechung ab. Die Betriebsunterbrechungsversicherung deckt in der Regel Betriebsunterbrechungen infolge einer umfassende Abdeckung Schadensursache abgedeckt. Es wird eine Leistung in Höhe des entgangenen Einkommens mit einer Höchstdauer von in der Regel 26 bis 104 Wochen gezahlt.