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Eilandbelasting

EIN Inselsteuer ist eine Steuer, die von den öffentlichen Körperschaften erhoben wird Bonaire, St. Eustatius und Saba aufgeladen werden kann. Die rechtliche Befugnis zur Erhebung von Inselsteuern ist in Kapitel IV der Gesetz über die Finanzierung öffentlicher Einrichtungen Bonaire, Sint Eustatius und Saba (FinBES).

Inselsteuern

Die öffentlichen Körperschaften können folgende Steuern erheben:

Es ist Sache der öffentlichen Körper, festzulegen, welche Inselsteuern erhoben werden und wie hoch der Satz ist. Das Inselrat legt dies in a . fest Steuerverordnung.

Unterschiede zu Kommunalsteuern

Es gibt einige Unterschiede zwischen den Gemeindesteuern und Inselsteuern. Beispielsweise dürfen Gemeinden keine „Kfz-Mietsteuer“ erheben und die Kfz-Steuer ist in Europäische Niederlande ein staatliche Steuer. Auf der anderen Seite in den öffentlichen Einrichtungen, zum Beispiel, nein Einkommenssteuer und Pendlersteuer aufgeladen werden kann.

Änderungen in Bezug auf die Inselsteuern der Niederländischen Antillen

Am 1. Januar 2011 gelten die neuen Steuergesetze für Karibik Niederlande trat in Kraft. Damit wurden unter anderem die Möglichkeiten zur Erhebung von Inselsteuern um die Park- und Werbesteuer erweitert. Die anderen Inselsteuern existierten bereits zur Zeit der Niederländischen Antillen, trugen aber manchmal einen anderen Namen. Bis 2011 war die Grundsteuer (die nur auf Bonaire existiert) eine nationale Steuer der Niederländischen Antillen. die jedoch vom Inselterritorium eingezogen wurde, das auch die Einnahmen selbst behalten durfte. Teilweise aus diesem Grund und wegen der Vereinbarungen mit der europäisch-niederländischen Vermögenssteuer, hat die niederländische Regierung daraus eine (echte) Inselsteuer gemacht.

Anfangs ist die Glücksspielsteuer eine Inselsteuer bleiben, wie dies auf den Niederländischen Antillen der Fall war. Das Repräsentantenhaus wollte jedoch, dass dies eine staatliche Steuer wird, genau wie in den Niederlanden. Daher ist Artikel 57 des FinBES hinfällig und Kapitel VIIa wurde in die Steuergesetz BES hinzugefügt.

Mit Inkrafttreten des Gesetz über den öffentlichen Wohnungsbau, die Raumordnung und das Umweltmanagement BES am 1. Juli 2012 wurde die FinBES um die Abfallabgabe (Art. 57) und die Abwasserabgabe (Art. 57a) ergänzt.

Zuschläge

Seit 2011 können die öffentlichen Einrichtungen Zuschlag über die heben Vermögenssteuer. Die Erhebung von Zuschlägen auf die Gewinn- und Einkommensteuer wurde hingegen abgeschafft.