WikiDer > Landkreis Stolberg
Grafschaft Stolberg | |||||
| Teil von dem Heiliges Römisches Reich | |||||
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| Allgemeine Daten | |||||
| Hauptstadt | Stolberg | ||||
Stolberg war einer der Obersächsische Kreits gehörenden Landkreis innerhalb der Heiliges Römisches Reich.
siehe auch Wappen von StolbergIm Jahr 1210 wird Stolberg erstmals erwähnt als Besitz eines Grafen aus dem gräflichen Hause Hohenstein nennt sich van Stalberg. 1417 schließt der Graf von Stolberg mit dem Grafen von Wernigerode einen Verbrüderungsvertrag. Infolgedessen wurde 1429 die29 Landkreis Wernigerode geht in Personalunion mit der Grafschaft Stolberg ein. Die Gräber bleiben vorzugsweise in Stolberg. Seit 1439 sind Kelbra und Heringen im gemeinsamen Besitz von Stolberg und Schwarzberg.
Aus der Heirat des Grafen Botho von Stolberg mit Anna von Königstein kommt Landkreis Königstein und die Ansprüche an die Grafschaft Rochefort 1535 Ludwig von Stolberg. Dieser zweite Sohn des Grafen von Stolberg wurde im Testament des letzten Grafen von Königstein zu seinem Nachfolger bestimmt.
Nach dem Tod von Graf Botho 1538 folgte ihm sein ältester Sohn Wolfgang. Wolfgangs Söhne waren noch minderjährig, als ihr Vater 1552 starb. Deshalb fällt die Regierung an ihre Onkel Lodewijk van Stolberg-Königstein und Albrecht Georg. Als Wolfgang Ernst 1572 volljährig wird, wird er Mitregent. Albrecht Georg erbt 1577 durch seine Schwester die Herrschaft Schwarza der Grafschaft Henneberg. Nach Christofs Tod 1581 geht Königstein an das Kurfürstentum Mainz verloren, nur Gedern und Ortenberg bleiben im Hause Stolberg. Inzwischen gerät die Dynastie durch Fehlinvestitionen in den Bergbau in ernsthafte finanzielle Probleme.
Nach dem Tod von Albrecht Georg wird am 17. August 1587 ein Teilungsvertrag geschlossen. Die drei Söhne des Grafen Wolfgang:
- Wolfgang Ernst erhält die Grafschaft Wernigerode (ausgestorben 1606)
- Jan bekommt Stolberg bekommt die Grafschaft Stolberg (ausgestorben 1631)
- Hendrik bekommt Hohenstein (1598 Hohenstein verloren, 1615 ausgestorben)
Ihre Cousins Lodewijk Georg und Christof II bekommen Gedern und Ortenberg (Teile der Grafschaft Königstein) und Schwarza. 1608 wurden Kelbra und Heringen und 1613 das verpfändete Roßlau auf diesen Zweig übertragen.
Am 31. Mai 1645 findet eine erneute Aufteilung der Ländereien des Hauses Stolberg statt.
- Hendrik Ernst erhält den Landkreis Wernigerode, Schauen, den Anspruch auf das Amt Elbingerode sowie auf die Stapelburg und den Wald von Hohenstein, Gedern (Teil des Landkreises Königstein), Schwarza und Ilsenburg.
- Johan Martin erhält den Landkreis Stolberg, die Ämter Hayn, Wolfsberg, Ebersburg, den Anspruch auf Groß-Bodungen, Ruine und Amt Hohenstein, die verpfändeten Anteile an Kelbra und Heringen, das verpfändete Roßla und schließlich Ortenberg (Teil des Landkreises Königstein) .
Nach dem Tod von Johan Martin 1669 teilen sich seine Söhne am 10. Oktober 1671.
- Christof Lodewijk erhält Ortenberg, Gedern und den Anteil an Münzenberg. Darüber hinaus ist das Büro Hohenstein
- Frederik Willem erhält den Landkreis Stolberg, insbesondere die Ämter Stolberg, Hayn und Wolfsberg. (ausgestorben 1684)
- die verpfändeten Ämter Kelbra, Heringen und Roßla bleiben gemeinsam.
Nach dem Tod von Frederik Willem 1684 erfolgt die Wiedervereinigung.
Nach dem Tod des Grafen Christof Lodewijk I. van Stolberg-Stolberg im Jahr 1704 wurden die Ländereien und Besitztümer am 19. Juli 1706 und 1719 zwischen seinen beiden Söhnen aufgeteilt.
- Christof Frederik bekommt die Stadt Stolberg und die Ämter Stolberg und Hayn. Auch Hohenstein.
- Joost Christiaan erhält die Posten von Roßla, Questenberg, Ebersburg, Bärenrode und Wolfsberg. Diese zusammen bilden die Landkreis Stolberg-Roßla. Außerdem bekommt er Ortenberg von der Landkreis Königstein.
Am 13. Mai 1737 wird die Erstgeburt eingeführt. 1738 müssen die Grafen für die Grafschaft Stolberg die Oberhoheit des Kurfürstentum Sachsen und damit geht de facto der reichsunmittelbare Charakter des Landkreises verloren. 1803 wird die Autonomie Sachsens weiter eingeschränkt.
In Absatz 17 der Reichsdeputationshauptschluss Am 25. Februar 1803 wurde den Fürsten und Grafen von Stolberg für den Verlust der Grafschaft Rochefort und ihrer Ansprüche auf Königstein ein ewiger Zins von 30.000 Gulden zugesprochen.
In Artikel 24 der Rheinanleihengesetz Am 12. Juli 1806 wird der Stolberger Teil der Grafschaft Königstein unter die Hoheit des Großherzogtums gestellt Hessen-Darmstadt.
Auf der Wiener Kongress 1815 verliert das Königreich Sachsen einen Großteil seines Territoriums, darunter auch Stolberg an der Königreich Preußen. Gleiches gilt für Kelbra und Heringen. Schwarzburg-Rudolstadt tritt 1819 seinen Anteil an diesen beiden Gebieten an Preußen ab.
Verwaltungsgliederung um 1780
- Büro Stolberg
- Büro Hayna