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Groeipakket

Es Wachstumspaket ist der Name des regionalisierten Kindergeld im Flandern.In dem sechste Staatsreform (2011) festgestellt, dass das Kindergeld nicht föderal Sache war mehr.

Die neue Verordnung wurde von Minister . ausgearbeitet vandeurzen und startete am 01.01.2019.

Die Auszahlung erfolgt durch fünf „Zahler“, die aus Zusammenschlüssen der Kindergeldkassen entstanden sind. Die Beträge und Bedingungen sind für alle Zahler gleich.

Komponenten

Das Wachstumspaket besteht aus mehreren Teilen:

  • Einmaliger Ausgangsbetrag, gleich für jedes neugeborene (oder adoptierte) Kind, das bereits als Mutterschaftsgeld bestand
  • Grundbetrag, gleich für jedes ab dem 1. Januar 2019 geborene Kind
  • Schulbonus, kleiner Zuschlag zum Schuljahresbeginn, steigt mit dem Alter, schon vorhanden exist
  • Krankengeld in variabler Höhe, existierte früher z.B. als Waisengeld
  • Sozialgeld in variabler Höhe ersetzt z.B. das erhöhte Kindergeld für Langzeitarbeitslose
  • Selektiver Teilhabezuschuss (Schulgeld), variabler Betrag, z.B. ersetzt den Schulgeld

Überleitung

Kinder, die vor 2019 geboren sind, behalten den Grundbetrag aus dem alten Kindergeld. Dabei spielte die Anzahl der Kinder in der Familie eine Rolle: Der Grundbetrag wurde für jedes weitere Kind bis zu einem Höchstbetrag gestaffelt.

Neugeborene, die ab 2019 geboren werden, unabhängig davon, ob sie in derselben Familie sind oder nicht, erhalten alle den gleichen Grundbetrag. Die zusätzlichen Beträge werden vollständig auf das neue System des Wachstumspakets übertragen und sind somit für Kinder vor und nach dem 1. Januar 2019 gleich.

Kritik am „Wachstumspaket“

Im Januar 2018 wurde die Staatskanzlei kritisierte die neue Regelung, weil die Ungleichbehandlung ähnlicher Familien „nicht verhältnismäßig“ sei. Eine Familie, die bereits zwei oder mehr Kinder hat, erhält 27.541 Euro weniger, wenn das weitere Kind 2019 geboren wurde.[1] Im Dezember 2018 trat auch ein Vater von zwei Kindern in die Verfassungsgericht gegen das neue System.[2] Etwa ein Jahr später, im Dezember 2019, entschied der Gerichtshof in seinem Urteil in dem Fall, dass die neue Regelung nicht diskriminierend sei und daher weiterbestehen könne.[3][4]

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