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Groß-Berlin ist der Name für das Stadtgebiet von Berlin, da es bis heute fast unverändert existiert. Vor der Gründung von Groß-Berlin durch die sog Groß-Berlin-Gesetz Neben der Kernstadt Berlin bestand dieses Gebiet aus einer Vielzahl von kreisfreien Städten und Gemeinden.
Geschichte
Von dem Industrielle Revolution die bisher relativ kleinen Wohnort Berlin soll schnell wachsen. Nach der Gründung der Deutsches Kaiserreich und vor allem während der intensiven Industrialisierung der in der mitte 19. Jahrhundert begann das Wachstum der Stadt wurde noch intensiver. Auf dem umliegenden, überwiegend landwirtschaftlich geprägten Gebiet der Nachbargemeinden entstanden neue Wohngebiete und Fabriken.
Um 1820 entstand die Idee, das Gebiet Berlins um die Industrievororte zu erweitern Moabit und Hochzeit, gehört zu LandbezirkNiederbarnim, und einige Teile der Nachbarstädte, die weitgehend zu Berlin gewachsen sind Schöneberg und Tempelhof. Da in den Verhandlungen jedoch für alle Parteien finanzielle Interessen überwogen, schritt das Erweiterungsprojekt nur langsam voran. Vor allem die wohlhabenden Bezirke Schöneberg und Tempelhof zogen das Interesse der preußischen Hauptstadt auf sich, da sie für viele zusätzliche Steuereinnahmen sorgen konnten. Aus dem gleichen Grund wollten die besagten Nachbargemeinden wiederum ihre wohlhabenden Einwohner nicht verlieren. Abgelehnt wurde dagegen ein Vorschlag des Kreises Niederbarnim, der seine von der Staatskasse stark belasteten Armenviertel nach Berlin verlagern wollte. Erst nach wenigen Jahrzehnten war es möglich, das Stadtgebiet zu vergrößern. Durch einen Regierungsbeschluss vom 28. Januar 1860 wurden sowohl die Arbeiterviertel im Norden als auch die Bürgerviertel im Süden annektiert. Das Stadtgebiet umfasste nun grob die Gegenwart BezirkeMitte und Friedrichshain-Kreuzberg und der Bezirk Prenzlauer Berg.
Um die oft gegensätzlichen Interessen von Stadt und Umland näher zusammenzubringen, hat der Berliner Bürgermeister Arthur Johnson Hobrecht 1875 zur Bildung einer eigenen Stadtprovinz. Diese Provinz wäre die Hauptstadt Berlin, die Städte Charlottenburg, spandau und Kopenhagen und die Bezirke Teltow und Niederbarnim muss sich vereinen. Die übergreifende Landesregierung würde weitere Annexionen durch Berlin überflüssig machen. Der Plan scheiterte jedoch.
Inzwischen nahm das Wachstum Berlins Fahrt auf. Es entstand ein ausgedehntes Stadtgebiet, von dem die Kernstadt trotz der Annexionen von 1860 nur einen kleinen Teil ausmachte. Die administrative Zersplitterung führte zu mangelnder Koordination bei der Stadtentwicklung und der Planung der Verkehrsströme, die ab den 1890er Jahren immer mehr zum Problem wurden. Die wohlhabenderen Bürger profitierten jedoch von der Verwaltungssituation, da die Vororte Steueroasen wenn Grunewald und dadurch entstanden dort große Wohngebiete. In der ärmeren Kernstadt mit ihren Arbeitervierteln hingegen stiegen die Steuern wegen der hohen Sozialausgaben weiter an.
Am 19. Juli 1911 wurde es Zweckverband Groß-Berlin ("Greater Berlin Interkommunale Partnerschaft") gegründet, um die Koordination zu verbessern. Da der Einfluss derrot„Diese Verbindung wollte Berlin allerdings so locker begrenzen, dass sie den Erwartungen nicht gerecht werden konnte. Zudem schaffte die sich vergrößernde sozioökonomische Kluft zwischen den einzelnen Kommunen Probleme, die der Zweckverband nicht lösen konnte, da ihm im sozialen Bereich Kompetenzen fehlten. nach dem Fall des Deutschen Reiches am Ende des Erster Weltkrieg Daher wurde beschlossen, die Bildung einer großen Stadtgemeinde durch Annexionen War notwendig. Der eher machtlose Zweckverband prägte das Stadtbild Berlins, denn 1915 traf er auf die Preußisch ist geschlossen Dauerwaldvertrag Es wurde beschlossen, die ausgedehnten Waldgebiete innerhalb der Stadt zu erhalten.
Groß-Berlin-Gesetz
Am 27. April 1920 wurde die preußische Landtag (Parlament) die Gesetz über die Bildung einer neuen Stadtgemeinde Berlin („Gesetz über die Bildung einer neuen Stadtgemeinde Berlin“). Am 1. Oktober desselben Jahres wird der Short Groß-Berlin-Gesetz besagtes Gesetz in Kraft. Der Gemeinde Berlin wurden folgende Gebiete hinzugefügt:
- die sieben Stadtgemeinden Charlottenburg, Kopenhagen, Lichtenberg, Neukölln, Schöneberg, spandau und Wilmersdorf;
- 59 ländliche Gemeinden und 27 Güter aus der BezirkeNiederbarnim, Osthavelland und Teltow;
- ein sonderfall war die lage mitten in der stadt stad Berliner Stadtschloss, das zuvor ein selbständiger Gutshof war und erst durch das Groß-Berlin-Gesetz verwaltungsmäßig Teil von Berlin wurde.
Durch die Annexionen wuchs die Fläche Berlins von 66 km² auf 878 km² und die Einwohnerzahl der Stadt verdoppelte sich auf 3,8 Millionen. Von den 1,9 Millionen Neu-Berlinern lebten etwa 1,2 Millionen in den sieben umliegenden Städten. Die neue Gemeinde wurde aus der Provinz entfernt Brandenburg abgeschöpft und eine eigenständige Verwaltungsregion gebildet.
Es wurden 20 Stadtbezirke mit lokalen Verwaltungsbefugnissen eingerichtet:
- die Stadtteile sind aus der alten Kernstadt entstanden Mitte, Tiergarten, Hochzeit, Prenzlauer Tor (seit 1921 Prenzlauer Berg), Hallesches Toro (seit 1921 Kreuzberg) und Friedrichshain;
- die ehemals kreisfreien Städte bildeten jeweils einen eigenen Bezirk;
- das restliche Gebiet wurde in sieben Ortsteile eingeteilt, die nach der bevölkerungsreichsten Gemeinde benannt wurden: pankow, Reinickendorf, Steglitz, Zehlendorf, Tempelhof, Treptow und Weißensee.
Es wurde versucht, die Stadtteile so zu gestalten, dass sich "gutbürgerliche" Viertel und Arbeiterviertel in etwa die Waage halten. In den ersten Jahren nach der Gründung von Groß-Berlin gab es einige separatistische Bewegungen, die jedoch erfolglos blieben. Der Zusammenschluss des Stadtgebietes zu einer einzigen Verwaltungseinheit ermöglichte eine zentrale Stadtplanung und gab der Entwicklung Berlins zur Metropole in den 1920er Jahren einen enormen Schub.
Das Groß-Berlin-Gesetz hat nach wie vor rechtliche Bedeutung, wie in den amtlichen Vermerken zum Einigungsvertrag (Deutsche Wiedervereinigung) ab 1990 bis zur Grenze zwischen Berlin und Brandenburg zu entscheiden.
Spätere Änderungen
Wie bereits erwähnt, entsprechen die Grenzen des 1920 entstandenen Groß-Berlin fast vollständig der heutigen Situation. Allerdings gab es seit 1920 eine Reihe kleinerer Grenzkorrekturen, deren chronologischer Überblick im Folgenden gegeben wird:
- 1928: Duppel befindet sich in Berlin (Bezirk Zehlendorf) angebracht;
- 1945: die Britische und sowjetische Besatzungstruppen einigen sich auf einen Gebietstausch im Westen der Stadt. Der westliche Teil von Streik kommt in die Sowjetischer Sektor und wird später Teil der DDR, während Flughafen Gatow und der östliche Teil von Groß Glienicke in den Berliner Bezirk spandau (Teil von dem britischer Sektor) übertragen werden;
- 1972: erster Gebietsaustausch zwischen West-Berlin und der DDR, einschließlich eines Korridors nach West-Berlin ExklaveSteinstücken wird geschaffen und eine Reihe anderer Exklaven werden aufgegeben;
- 1988: Zweiter Gebietsaustausch, bei dem alle verbliebenen Exklaven entweder an die DDR abgetreten oder an das Gebiet von West-Berlin angegliedert werden;
- 1990: mehrere Grenzkorrekturen im Rahmen der Deutsche Wiedervereinigung. Der Gebietsaustausch von 1945 wird teilweise rückgängig gemacht: West-Staaken wird wieder Teil Berlins, der Flughafen Gatow und Groß Glienicke bleiben Teil der Stadt. Teile der Neubauflächen Hellersdorf und Marzahn die sich zuvor über die Stadtgrenzen hinaus in die Gemeinden erstreckte Honow beziehungsweise Ahrensfelde gehörten, sind an Berlin angegliedert.
Andere Verwendungen des Begriffs
Im Laufe der Jahre verschwand der Begriff Groß-Berlin langsam aus dem allgemeinen Sprachgebrauch, hatte aber weiterhin verwaltungsrechtliche und rechtliche Bedeutung. Der Begriff wurde in die Westdeutsches Grundgesetz von 1949 und verschwand erst mit der Änderung des Artikels 23 bei der deutschen Wiedervereinigung 1990 daraus Ost-Berlin Stadtrat setzte sich bis in die 1960er Jahre fort Magistrat von Groß-Berlin (Magistrat von Groß-Berlin).