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Hot-Linking, Hot-Linking oder Inline-Verknüpfung nutzt die Medien einer anderen Person Webseite indem Sie von a . darauf verlinken Website allein Gastgeber. Dies beinhaltet normalerweise Bilder, aber auch die Verwendung von Klang, Videos und Text ist möglich. Hotlinking sollte nicht verwechselt werden mit Deep-Link.
Ein Beispiel für einen Hot-Link ist:
- <img src="https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/7/7c/Wikipedia_globe_logo-vec.svg" />
Dieser Link zeigt ein Bild von einer anderen Website auf der eigenen Webseite.
Hotlinking als unerwünschte Nutzung
Der Administrator einer Website kann Hotlinking verwenden zu Datenverkehr vom eigenen Hoster, da für den Website-Besucher möglicherweise nicht sofort ersichtlich ist, dass die Medien von einem fremden Hoster stammen. Neben der Reduzierung des Datenverkehrs wird auch der Standort der Verbindung gespeichert.
Der Host, auf dem sich die Medien befinden, muss daher sowohl den Datenverkehr seiner eigenen Besucher als auch den der Besucher der die Hotlinking nutzenden Website verarbeiten. Der verweisende Host "stiehlt" somit praktisch die Übertragungskapazität des fremden Hosts. Aus diesem Grund wird es in solchen Fällen auch als "Bandbreitendiebstahl" oder "Blutegel".
Rechtlich gesehen kann Hot-Linking illegal sein. In den Niederlanden zum Beispiel Neues Recht 2004 vom Gericht Rotterdam wegen Veröffentlichung von Hotlinks zu drei Fotos eines Fotografen im eigenen Forum verurteilt.[1] Der Richter stellte hiermit fest, dass das Hotlinking eine Form der Wiederveröffentlichung der Fotos darstellt und somit das Urheberrecht verletzt wird. Im Jahr 2007 entschied das Unterbezirksgericht Haarlem, dass die Direktverlinkung auf eine Reihe von Fotos von Kunstwerken von einer anderen Website als Wiederveröffentlichung eines urheberrechtlich geschützten Werks in einem anderen Kontext angesehen wird.[2]
Hotlinking als Serviceform
Einige Websites, auf denen Benutzer Videos selbst hochladen können, wie z Youtube und Google-Videos, bieten im Rahmen ihrer Bedienung. Dazu gehört die massive Verbreitung von eingebetteten Videos auf allen erdenklichen Webseiten Geschäftsmodell; den Nachteil des höheren Datenverkehrs nimmt der Anbieter in Kauf. Diese Dienstleister können mit den Informationen darüber, wer sich welches Video von welcher Website aus ansieht, Geld verdienen. Da dem Nutzer der Website nicht unbedingt bewusst ist, dass ein Diensteanbieter das Video bereitstellt, weiß er oft nicht, welche Datenschutzbedingungen dieser Diensteanbieter anwendet.
Der Diensteanbieter kann das Video auch bewerben und so über Dritte Geld verdienen.
Nüsse
Externer Link
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