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Huurcommissie

EIN Mietprovision ist eine von der Regierung gegründete unabhängige Kommission Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern von Wohnraum über die Miete und ggf. eine faire Miete festsetzen.

Im Die Niederlande Mietkommissionen gibt es seit 1917; seit 2010 gibt es einen Vermietungsausschuss. Im Jahr 2007 drei Belgier Städte richten als Pilotprojekt Mietkommissionen ein, die sog gemeinsame Mietprovisionen im Gent, Brüssel und Charleroi.

Die Niederlande

Der Vermietungsausschuss ist ein unabhängige Verwaltungsbehörde (zbo).

Geschichte

Während der Erster Weltkrieg In den neutralen Niederlanden ging die Zahl der gebauten Wohnungen aufgrund der Materialknappheit stark zurück. Die Wohnungsmieten, die bis dahin von Angebot und Nachfrage auf dem freien Markt, gestiegen. Um die schlimme Wohnungsnot zu lindern, erlässt die Regierung eine Reihe von Mietgesetzen, darunter den Rental Commission Act. 1917. Dieses Gesetz friert die Mieten kleiner Häuser auf dem Niveau von 1916 ein, außer wenn höhere Hypotheken-, Unterhalts- und Steuerkosten weitergegeben werden.

Dann wurden die ersten kommunalen Mietausschüsse gebildet, um zu prüfen, ob eine Mieterhöhung zulässig war.

Bis zum 1. April 2010 bestand der Mietbewertungsausschuss aus 59 regionalen Mietbewertungsausschüssen. Das Gesetz vom 23. Dezember 2009 zur Änderung des Wohnungsmietpreis-Umsetzungsgesetzes (Einsetzung einer nationalen Mietkommission) hat diese zu diesem Zeitpunkt zu einer ZBO zusammengelegt.

Organisation und Zusammensetzung

Der Vermietungsausschuss ist für die Vermietungsangelegenheiten der Wohnungen zuständig. Es verfügt über eine zentrale Unterstützungsstelle für rechtliche, administrative und bautechnische Unterstützung.

Bei einer Mietsache entscheidet ein Anhörungsausschuss, der aus drei Personen besteht: dem von der Regierung ernannten Vorsitzenden und zwei Mitgliedern, von denen einer auf Vorschlag der Mieterverbände und der andere auf Vorschlag ernannt wird der Vermieterorganisationen. Die Mitglieder werden vom Minister für Inneres und Königreichsbeziehungen ernannt.

Aufgaben und Aktivitäten

Der Mietfeststellungsausschuss entscheidet über Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern über Miet- und Servicekosten von Mietobjekten.

Es Hausbewertungssystem (Punktesystem) gilt für Häuser in der regulierter Sektor.[1] Sie kann auch innerhalb von sechs Monaten nach Mietbeginn eines zur freien Wohnung gehörenden Hauses auf Basis der Anfangsmiete beantragt werden, um festzustellen, ob eine angemessene Miete unter oder über der Miete liegt Liberalisierungsgrenze in diesem Fall muss die Miete auf diesen Betrag reduziert werden und das Haus landet trotzdem im regulierten Sektor (Testen Sie den anfänglichen Mietpreis).[2]

Die nachfolgend aufgeführten Aufgaben beschränken sich auf Haushalte im regulierten Bereich.

Bei der Ermittlung einer angemessenen Miete wird auch der Erhaltungszustand der Wohnung berücksichtigt, für den es bestimmte Standards gibt.

Der Mietausschuss gibt auch Erklärungen zur Angemessenheit eines Mietpreises ab, wenn dies bei der Beantragung eines Mietvertrages erforderlich ist Wohngeld.

Es besteht die Möglichkeit eines zusätzliche Mieterhöhung nach Einkommen. Bei Streitigkeiten darüber, in welche Kategorie das Haushaltseinkommen fällt, muss der Mietfeststellungsausschuss dies auch anhand der Angaben des Mieters zu diesem Haushaltseinkommen beurteilen. Eine Ministerialverordnung legt fest, welche Angaben der Mieter machen muss.

Siehe auch

Externer Link

  1. https://web.archive.org/web/20180909091420/https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/huurprijs-en-puntentelling
  2. https://web.archive.org/web/20180819144334/https://www.huurcommissie.nl/onderwerpen/huurprijs-en-punten/huurprijs-bij-een-nieuw-contract/