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IFRS-normen

IFRS, vor dem International Financial Reporting Standards, ist eine Reihe von Vereinbarungen darüber, wie der Jahresbericht einer berichtenden Organisation aussehen soll. Für alle Arten von Fallkategorien wurde festgelegt, wie/wann sie in einen Jahresbericht aufgenommen werden sollen. Die Verwaltung der Normen liegt in den Händen der International Accounting Standards Board (IASB). Die (ähnlichen) Standards, die von europäischen Unternehmen verwendet werden sollen, sind Europäische Kommission im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Standards wurden erstmals im ABl. L 261 vom 13. Oktober 2003 veröffentlicht.

IFRS setzt sich aus den IAS-Standards (International Accounting Standards) zusammen, die um eine Reihe zusätzlicher Anforderungen der IFRS-Standards erweitert wurden. IFRS 1 gibt an, wie die Berichterstattung eingeführt werden soll, wie der Übergang von GAAP nach IFRS erfolgen soll. Die Generaldirektion Binnenmarkt der Europäische Kommission informiert auf seiner Website über den Stand der Umsetzung im Europäische Union Wetter.

Die Standards werden vom IASB in verschiedenen Sprachen angeboten, dies gilt jedoch nicht für Niederländisch. Im Zweifelsfall gilt immer die englische Version.

Überblick über die IFRS- und IAS-Standards

NummerTitelVeröffentlichungsdatumImplementiertZurückgezogengefolgt von
IFRS 1Erstmalige Anwendung der IFRS - Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards
(Einführung und Übergang, Ausnahmen von den Anforderungen und Pflichten)
20031. Januar 2004--
IFRS 2Anteilsbasierte Vergütungen - Anteilsbasierte Vergütungen
(Bilanzierung der eingegangenen Verpflichtungen als Optionen, kommerzielle und für Mitarbeiter-Aktienoptionspläne, Aktienpläne und dergleichen).
20041. Januar 2005--
IFRS 3Unternehmenszusammenschlüsse - Unternehmenszusammenschlüsse
(Meldung von Unternehmensteilen, die zusammengefasst werden, also wenn bisherige Meldeeinheiten zu einer Meldeeinheit zusammengeführt werden).
20041. April 2004--
IFRS 4Versicherungsverträge - Versicherungsverträge
(Wie sollte Versicherungsgesellschaften ihre Verträge / Vertragspflichten / Vorbehalte begründen).
20041. Januar 20051. Januar 2021IFRS17
IFRS 5Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche - Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche20041. Januar 2005--
IFRS 6Exploration und Bewertung von Mineralressourcen - Berichterstattungsrichtlinie für die Exploration und Bewertung von Mineralressourcen20031. Januar 2006--
IFRS 7Finanzinstrumente: Angaben - Finanzinstrumente: Angaben20051. Januar 2007--
IFRS 8Geschäftssegmente - Berichterstattung über die Art und die finanziellen Auswirkungen der Geschäftstätigkeit und des wirtschaftlichen Umfelds20061. Januar 2009--
IFRS 9Finanzinstrumente - Finanzinstrumente (monetäre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten)2009
aktualisiert im Jahr 2014
1. Januar 2018--
IFRS 10Konzernabschluss - Vorschriften zur Darstellung des Konzernabschlusses20111. Januar 2013--
IFRS 11Gemeinsame Vereinbarungen - Grundsätze für die Finanzberichterstattung von Unternehmen mit Anteilen an Vereinbarungen, die gemeinschaftlich geführt werden20111. Januar 2013--
IFRS 12Offenlegung von Beteiligungen an anderen Unternehmen - Die Art und Weise, wie Beteiligungen an anderen Unternehmen offengelegt werden20111. Januar 2013--
IFRS 13Bewertung zum beizulegenden Zeitwert - Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts20111. Januar 2013--
IFRS 14Regulatorische Abgrenzungskonten - Anforderungen an die Finanzberichterstattung von (staatlichen) regulierten Transaktionen20141. Januar 2016--
IFRS 15Erlöse aus Verträgen mit Kunden - Erlöse aus Verträgen mit Kunden20141. Januar 2018--
IFRS 16Leasing - Meldung von Leasingverträgen durch den Leasingnehmer (Leasingnehmer) und den Leasinggeber (Leasinggeber)20161. Januar 2019--
IFRS 17Versicherungsverträge - Versicherungsverträge. IFRS17 übernimmt IFRS4, der den Standard für Versicherer, Verträge und Verbindlichkeiten beschreibt.20171. Januar 2021--
IAS
IAS 1Darstellung des Jahresabschlusses - Darstellung des Jahresabschlusses (Bilanz, Erfolgsrechnung, Cashflows, Eigenkapitalentwicklung, Anhang und Vergleichsinformationen)
IAS 2Vorräte - Bewertung von Vorräten: Selbstkostenpreis oder Marktwert
IAS 7Kapitalflussrechnung - Kapitalflussrechnung (Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit)
IAS 8Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehlern - Verarbeitung und Darstellung grundlegender Fehler und Änderungen von Bilanzierungsrichtlinien
IAS 10Ereignisse nach der Berichtsperiode - Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
(Wann sollte ein Ereignis mit rückwirkender Auswirkung auf die Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung Einflüsse werden in den Jahresbericht aufgenommen, wenn nicht / er im Folgejahr zählt).
IAS 12Einkommensteuern - Verarbeitung und Erläuterung von Einkommensteuern
IAS 16Sachanlagen - Sachanlagen: Bewertung und Darstellung
IAS 19Leistungen an Arbeitnehmer - Leistungen an Arbeitnehmer (die Gesamtheit der Kosten zugunsten der Arbeitnehmer (Gehälter, Nebenleistungen und Pensionsrückstellungen))
IAS 20Bilanzierung von staatlichen Zuschüssen und Offenlegung von staatlichen Beihilfen - Bilanzierung von staatlichen Zuwendungen und Offenlegung von staatlichen Beihilfen
IAS 21Auswirkungen von Wechselkursänderungen - Verarbeitung der Auswirkungen von Wechselkursdifferenzen
IAS 23Fremdkapitalkosten - Bearbeitung von Fremdkapitalkosten
IAS 24Angaben zu nahestehenden Personen - Angaben zu nahestehenden Personen (Beteiligungen und Beteiligungen an anderen Unternehmen)
IAS 26Bilanzierung und Berichterstattung nach Altersversorgungsplänen - Bilanzierung und Berichterstattung nach Leistungsplänen für Arbeitnehmer
IAS 27Einzelabschlüsse - Konzernabschluss und Bilanzierung von Tochtergesellschaften
IAS 28Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures - Bilanzierung von Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures
IAS 29Finanzberichterstattung in Hochinflationsländern - Finanzberichterstattung in Hochinflationsländern
IAS 32Finanzinstrumente: Darstellung - Finanzinstrumente: Angaben und Darstellung (siehe auch IAS 39)
IAS 33Ergebnis je Aktie - Ergebnis je Aktie (Berechnung des Ergebnisses je Aktie (Bestandteile), welche Aktien zählen, was ist verwässertes Ergebnis je Aktie)
IAS 34Zwischenberichterstattung - Zwischenberichterstattung (z. B. halbjährlich)
IAS 36Wertminderung von Vermögenswerten - Wertminderung von Vermögenswerten
IAS 37Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen - Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen (Regeln für die Buchung von Rückstellungen, das sind Vorbehalte für geschätzte Kosten, die nicht genau bestimmbar sind. Für Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen gilt, dass sie nicht erfasst, sondern verrechnet werden .)
IAS 38Immaterielle Vermögenswerte - Immaterielle Vermögenswerte: Bewertung, Behandlung und Darstellung
IAS 39Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung - Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung
IAS 40Renditeliegenschaften - Renditeliegenschaften: Bewertung und Präsentation
IAS 41Landwirtschaft - Landwirtschaft: Bewertung von Produkten und Aktivitäten

Siehe auch

Externe Links