WikiDer > Prüfungsausschuss
Das Prüfungsausschuss (ebenfalls: Kassenkontrollausschuss, manchmal abgekürzt zu kcc, kkk, kascie, oder Kassierer) von a Verband ist ein besonderes, unabhängiges Kommission dass die Buchhaltung des Vereins. Die Hauptaufgabe des Ausschusses ist die Überwachung der Jahresabschluss, hergestellt von der Schatzmeister. Der Prüfungsausschuss kann auch eine Stellungnahme zur verfolgten Finanzpolitik abgeben. Der Ausschuss kann auch im Voraus eine Frist beschließen Budget überprüfen.
Die Niederlande
Ein Prüfungsausschuss eines niederländischen Verbandes leitet seine Position aus Artikel 48 in . ab Buch 2 von dem Bürgerliches Gesetzbuch. Mitglieder von Tafel dürfen nicht im Ausschuss sitzen und sind verpflichtet, dem Ausschuss Einsicht in alle erforderlichen Unterlagen zu gewähren.
Um auszuschließen, dass der Schatzmeister den Verein verlässt, ohne ordnungsgemäße Finanzunterlagen zu hinterlassen, was später zu Problemen für den Verein führen könnte, Satzung oft verlangte, dass der Schatzmeister Passieren entlassen kann erfolgen, wenn der Prüfungsausschuss während der Hauptversammlung empfiehlt den Mitgliedern, den Jahresabschluss zu genehmigen. Es ist auch ein Missverständnis, dass die Entlastung dem Schatzmeister erteilt wird. Der Prüfungsausschuss berät die Hauptversammlung ob dem gesamten Vorstand und nicht nur dem Schatzmeister Entlastung erteilt werden soll Die Prüfung der Finanzunterlagen durch den Prüfungsausschuss heißt Kassenkontrolle.
In vielen Verbänden ist es Tradition, dass der Schatzmeister nach seiner Amtszeit im Prüfungsausschuss sitzt. Zur besseren Verständigung zwischen bisherigem und neuem Schatzmeister verbieten einige Vereine jedoch, dass der Schatzmeister im Jahr unmittelbar nach seiner Tätigkeit als Schatzmeister im Kassenausschuss sitzt Mitglieder enthält, aber nur Spender oder Nichtmitglieder.
Belgien
In Belgien gibt es a Kommissar nur für große erforderlich gemeinnützige Organisation's (50 Mitarbeiter, 9 Mio. Euro Umsatz, 4,5 Mio. Euro Bilanzsumme). Die Position des Kommissars ist ein gesetzlich geschützter Titel; die Person muss Mitglied der Institut für Wirtschaftsprüfer.[1]
Quellen, Anmerkungen und/oder Verweise
|