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Das Landgemeinschaft ist eine alte Form von direkte Demokratie die heute noch in zwei Kantone eine Anzahl von Bezirke im Schweiz wird angewandt. Es ist eine Art beliebte Montage wo die Bürger[1] des Kantons selbst mit der Kantonsregierung Gespräche führen, Gesetzesvorschläge einbringen und über Gesetze abstimmen, die bereits vom Parlament verabschiedet wurden, aber noch von der Landsgemeinde ratifiziert werden müssen. Die Landsgemeinde ist damit das höchste Entscheidungsorgan des Kantons.
Die Landsgemeinde existiert heute nur noch im Kanton Glarus und in der halber KantonAppenzell Innerrhoden aber ursprünglich gab es acht Kantone, in denen dies praktiziert wurde. Es war typisch für die ländlichen Kantone. Die Tradition stammt aus dem Altgermanischen Sache.
Abschaffung
Als die Schweiz eintrat 1848 wurde eine Föderation, die Diskussion entbrannte, ob die Landgemeinden noch praktikabel seien. Damals gab es acht Kantone mit diesem Brauch, von denen sechs im Laufe der Jahre die Landgemeinde abgeschafft haben.
- Zug und Schwyz im Jahr 1848
- Uric 1928, Beschluss der Landsgemeinde selbst
- Nidwalden in 1996
- Appenzell Ausserrhoden in 1997
- Obwalden In 1998
Landsgemeinde in der Kommunalpolitik
Obwohl es nur noch zwei Kantone gibt, die die Landsgemeinde noch anwenden, gibt es in den Kantonen Schwyz, Appenzell Innerrhoden und Graubünden eine Anzahl von Bezirke die die Landgemeinde für lokale Entscheidungen beantragen.
Siehe auch
Quellen, Anmerkungen und/oder Verweise
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