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EIN Maschinenbruchversicherung oder Maschinenschadenversicherung ist ein Versicherung die alle arten von geschäften genutzt haben Maschinen versichert gegen alle sogenannten äußeren Ursachen und auch gegen den Eigenfehler der Maschine, wenn Sachschäden durch eine dieser Ursachen verursacht werden. Normalerweise ist die Versicherung an eine einfache Feuerversicherung, die grundsätzlich die Gefahren von Feuer, Blitzschlag, Explosion und Flugzeugschäden ausschließt.
Layout
Versicherung→Schadenversicherung→diverse Versicherungen→Technische Versicherung→Maschinenbruchversicherung
Versicherungsarten
Eine Maschinenbruchversicherung wird in der Regel nur von a Unternehmen oder unabhängiger Fachmann mit Maschinen, die für einen Produktionsprozess unabdingbar sind (wie Druckmaschinen, Metallbearbeitungsmaschinen etc.) und/oder Maschinen, die einen Prozess darstellen (Windkraftanlagen, Kraftwerke).
Privatpersonen können sich grundsätzlich nicht versichern.
Es ist auch möglich, die Versicherung mit dem Stillstandsschaden zu verlängern, so dass die laufenden Kosten und der Verlust von Reingewinn aus gedeckten Schäden werden ebenfalls ersetzt. Dies wird als Maschinenschadenversicherung bezeichnet.
Was ist versichert
Der Schaden verursacht durch:
- alle äußeren Katastrophen wie, aber nicht beschränkt auf;
- Spanne
- Kollisionen
- falsche Bedienung
- Einstellungsfehler
- Induktion
- Ereignisobjekte
- usw
- eigener Defekt
Aus versicherungstechnischer Sicht eigener Defekt:Eigener Mangel ist ein Schaden, der durch die Art oder den Mangel der Sache verursacht wird..
Nicht als inhärenter Mangel anzusehen:
- Normale Abnutzung
- Normale Korrosion
- Schlechte Wartung
Ausschlüsse oder Verpflichtungen sind hierfür in der Police enthalten.
Was ist nicht versichert
Bei anderen Versicherungen für Gegenstände, wie z Feuerversicherung gilt: Nicht namentlich genannte Gefahren sind nicht versichert. Das Maschinenbruchversicherung funktioniert jedoch andersherum. Der Versicherungsschutz besteht, sobald sich ein Sachschaden zeigt, es sei denn, die Ursache wurde ausgeschlossen.
Die regulären Ausschlüsse betreffen:
Katastrophenrisiken
Wie bei den meisten Sachversicherungen können Schäden durch einige Kriegsformen wie (Bürger-)Krieg und war Erdbeben, Vulkanausbruch, Kernreaktionen und Flut nicht abgedeckt.
Allmählich wirkende Einflüsse
Die Schadenversicherung deckt nur plötzliche, äußere Katastrophen und persönliche Mängel ab. Die Versicherung deckt daher keine Schäden ab, die verursacht werden durch:
- Altern
- Verformung
- Fäulnis
- Korrosion
- Insekten
- Bakterien
- Viren
- Schimmel- und Pilzbefall
- Pflanzenbildung
Vorausgesetzt, diese Dinge passieren nach und nach. Plötzliche Verformungen sind damit abgedeckt.
Austauschteile und Verschleißteile
Nicht versichert sind Schäden an austauschbaren Werkzeugen oder schnell verschleißenden Teilen. Matrizen, Messer, Schnüre, Riemen, Sicherungen, Scherstifte, Öle, Kühlmittel usw. fallen unter diesen Ausschluss. In besonderen Fällen können diese Dinge versichert werden, wie zum Beispiel Kühlmittel für Kühlanlagen oder teure Formen. Dies wird dann in der Police durch eine Klausel deutlich vermerkt.
Konfiguration
Nicht versichert sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder ein Versicherter vorsätzlich, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat.
Versicherungssumme
Bei Abschluss der Versicherung wird eine Versicherungssumme festgelegt, die:
- ist der Betrag, zu dem der Versicherte eine neue Sache vergleichbarer Art und Qualität erwerben kann;
- gibt den Höchstbetrag an, bis zu dem der Schaden ersetzt wird;
- gibt den Betrag an, über den die Prämie berechnet wird.
Bei Schäden jeder Größenordnung wird festgestellt, ob die Versicherungssumme dem Wert der versicherten Sache entspricht. Wenn alles in Ordnung ist, entspricht die Versicherungssumme dem tatsächlichen Wert. Die Versicherungssumme kann jedoch auch niedriger oder höher sein als der tatsächliche Wert. Es ist auch möglich, dass dasselbe Objekt zweimal versichert ist. Diese Fälle werden jeweils genannt:
- Unterversicherung;
- Überversicherung;
- doppelt versichert.
Unter-, Über- oder Doppelversicherungen haben Auswirkungen auf die Höhe der Leistung.
Unterversicherung
Bei Unterversicherung ist die Versicherungssumme geringer als der tatsächliche Wert. In dem Versicherungsrecht festgestellt wurde, dass ein Versicherer nicht verpflichtet sein kann, mehr als die Versicherungssumme zu zahlen (Art. 7:958, Absatz 5 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Das Gesetz schreibt auch vor, dass die Entschädigung in diesem Fall verhältnismäßig sein muss. Artikel 7:958, Absatz 5 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches ist Regulierungsrecht, was bedeutet, dass Versicherer davon abweichen können, was häufig vorkommt. Erweiterte Bedingungen für Maschinenschäden beinhalten manchmal eine Vereinbarung, bei der es eine Fehlerquote bei der Schätzung der richtigen Versicherungssumme gibt. Oft wird eine Marge von 10 % oder 15 % verwendet.
Überversicherung
Eine Überversicherung liegt vor, wenn die Versicherungssumme den tatsächlichen Wert übersteigt. Da das Gesetz in Abschnitt 7:960 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs bestimmt hat, dass ein Versicherter nach einem Schaden möglicherweise nicht in einer besseren Lage ist, ist die Entschädigung auf den tatsächlichen Wert begrenzt. Jeder Schaden wird vollständig ersetzt, aber der Versicherte erhält nie mehr als den tatsächlichen Schaden. In diesem Fall wurde eine Prämie auf einen zu hohen Betrag gezahlt. Diese Prämie ist nicht erstattungsfähig.
Doppelversicherung
Es ist möglich, dass derselbe Schaden von mehreren Versicherungen abgedeckt ist. Wie bei einer Überversicherung steht der Versicherte möglicherweise nicht besser da. Wie gehandelt wird, ist in Art. 7:961 CC. Es sei denn, die Versicherungsbedingungen anders bestimmen, kann der Versicherte selbst entscheiden, an welchen Versicherer er sich für die Entschädigung wendet. Die Versicherer haben dann gegenseitige Rückgriffsrechte.
Indexierung
Bei der Hausrat- und Hausratversicherung ist es üblich, dass die Versicherungssumme jährlich indexiert wird. Auf Wunsch kann bei einigen Anbietern auch jährlich eine Maschinenschadenversicherung indiziert werden. Für die Niederlande heißt es Zentrales Amt für Statistik Bureau bestimmen jährlich die Indizes für verschiedene Maschinentypen. Auf Basis dieser Indizes werden die Versicherungssummen (und damit die Prämien) erhöht. Bei einem guten Indexsystem verzichtet der Versicherer auf die Schadenregulierung aufgrund einer Unterversicherung. Schließlich ließ die Indexierung alle Parteien davon aus, dass die Versicherungssumme richtig ermittelt wurde.
Schadenszahlung
Wenn der Schaden repariert werden kann, übernimmt eine Maschinenschadenversicherung die Reparaturkosten. Dies sind die Kosten für die Wiederinbetriebnahme der versicherten Maschine. Obwohl bei einer Reparatur häufig Neuteile verwendet werden, werden diese aufgrund des Alters der zu ersetzenden Teile nicht abgeschrieben.
Bei Totalschaden, dh wenn die Maschine nicht mehr repariert werden kann oder die Reparaturkosten höher sind als der Zeitwert der Maschine, wird der Zeitwert als Entschädigungsgrundlage herangezogen.
Maschinenbruchversicherung
Die Betriebsunterbrechungsversicherung deckt das Risiko einer Betriebsunterbrechung aufgrund eines Maschinenschadens ab. Die Betriebsschadenversicherung deckt grundsätzlich die Betriebsunterbrechung infolge einer von der Maschinenschadenversicherung abgedeckten Schadensursache ab. Es erfolgt eine Auszahlung in Höhe des entgangenen Einkommens mit einer maximalen Zahlungsfrist. Die Laufzeit wird im Voraus vereinbart und entspricht idealerweise der maximalen Reparatur- bzw. Austauschzeit der Maschinen. Bei Maschinen mit einer Lieferzeit von beispielsweise 20 Wochen ist es sinnvoll, das vereinbarte Zahlungsziel auf eine Laufzeit von mehr als 20 Wochen zu setzen. Auch der Zeitaufwand für den Ausbau der alten Maschinen sowie für die Installation und den Testlauf der neuen Maschinen sollte berücksichtigt werden.
Besonderheiten
schlüsselfertige Einrichtung
Maschinenschäden setzen grundsätzlich voraus, dass die zu versichernden Maschinen betriebsbereit aufgestellt sind. Dies bedeutet, dass eine solche Versicherung erst nach Installation der Maschine und erfolgreichem Probelauf besteht.
Demontage, Überholung
Der Versicherungsschutz bleibt bestehen, wenn die Maschine während der Reinigung, Inspektion, Reparatur oder Überholung bewegt, zerlegt oder zusammengebaut wird.
Fundamente
Standardmäßig sind die Fundamente einer Maschine nicht versichert. Dies ist jedoch beispielsweise bei der Versicherung von Windenergieanlagen üblich und wird gesondert erfasst. Der Neuwert der Stiftungen ist dann in die Versicherungssumme einzubeziehen.