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Mediatisering
Für "den wachsenden Einfluss der Medien auf die Gesellschaft" siehe Medienlogik.

Meditieren ist die Aufhebung der Staatsfreiheit von a Weltgewandt Bereich in der Heiliges Römisches Reich und Zuordnen zu einem anderen zustandsfreien Bereich. Die Autorität des Kaisers, die zuvor auf dem Territorium gehalten wurde sofort (sofortig), also direkt und ohne Zwischenhändler, war fortan mittlere (vermitteln), d. h. eine andere Behörde intervenierte.

Mediatisierung im 19. Jahrhundert

weil Frankreich nach dem Koalitionskriege das linke Rheinufer 1795 vom Reich annektiert, die Fürsten, die dieses Gebiet verloren hatten (insbesondere Preußen) werden mit Flächen am rechten Ufer entschädigt. Dies erforderte eine territoriale Umverteilung, die Reichsdeputationshauptschluss auf 25. Februar1803 fand statt. Aufgrund einer groß angelegten Mediatisierung säkularer Staatsgüter und Säkularisierung der kirchlichen Gebiete wurde die Zahl der reichsfreien Gebiete im Reich von über 1000 auf etwa 30 reduziert.

Die Mediatisierung beschleunigte den Auflösungsprozess des Reiches, der mit der Abdankung Kaiser Franz II und die Gründung der Rhein-Union (1806) wurde eingestellt. Die Verfassung der Deutscher Bund (Bundesakte) kannte die mediatisierten Monarchen in 1815 der Status von Standesherr mit einigen Privilegien (einschließlich niedrigerer Gerichtsbarkeit) und Ebenbürtigkeit (Ranggleichheit) mit den Herrscherhäusern. Sie behielten diesen Status bis Revolutionsjahr 1848 und teilweise danach.