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Das Staatsgüter (früher auch wohlhabende Städte genannt) waren in der Heiliges Römisches Reich die Personen oder Bereiche, die mit der Reichstag durften mitmachen. Nur die, die dafür in Frage kamen Staatsfreiheit besessen, d.h. staatssekundär unter dem Kaiser Wir stehen.
Grundrisse des Reichstags
Seit 1489 sind die Güter in der Reichstag unterteilt in drei Klassen:
- Das Wahlkollegium (oder Wahlrat)
- Der Reichsvorstenraad, darunter vier Reichsgrafenbänke mit je 1 Stimme und zwei Reichsprälatenbänke mit je 1 Stimme.
- Das Rijksstedencollege, bestehend aus zwei Rijksstedenbanken.
Für einen rechtskräftigen Beschluss des Reichstags, a Reichabschied, war die Zustimmung aller drei Hochschulen erforderlich.
Das königliche Ritter waren im Reichstag nicht vertreten, obwohl sie Staat sekundär und haben mehrmals versucht, eine kollektive Vertretung zu erreichen.
Persönliche und kollektive Stimmen
Die Stände konnten unterteilt werden in solche, die einen persönlichen Sitz im Reichstag hatten und solche, die nur einen gemeinsamen Sitz hatten:
- Persönlich, der Persoonlijk Wähler und alle anderen königliche Prinzen: die Herzöge, die Fürstbischöfe und königlich staatliche Abteien. Sie hatten individuelles Stimmrecht, ein sogenanntes Virilstimme.
- Gemeinsam sind die Staatsgräber und meine Herren, die staatliche Städte und der staatliche Abteien (Vorlesungen des Staatsprälaten). Sie hatten nur ein gemeinsames Stimmrecht, ein sogenanntes Kuriatsstimme.
Spirituelle und weltliche Ränge
Die Stände könnten auch in weltliche und geistliche Stände unterteilt werden:
- Die klerikalen Stände waren die drei Geistlichen Wähler, die anderen Geistlichen mit weltlicher Autorität und die Großmeister der Maltesischer Orden und der Deutscher Orden.
- Die weltlichen Stände waren die vier weltlichen Staaten Wähler, die weltlichen königliche Prinzen, das Staatsgräber und Herren und die freien Reichsstädte.