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Rijksstanden
Symbolische Darstellung der Staatsgüter. Kupferstich von 1606.

Das Staatsgüter (früher auch wohlhabende Städte genannt) waren in der Heiliges Römisches Reich die Personen oder Bereiche, die mit der Reichstag durften mitmachen. Nur die, die dafür in Frage kamen Staatsfreiheit besessen, d.h. staatssekundär unter dem Kaiser Wir stehen.

Grundrisse des Reichstags

Seit 1489 sind die Güter in der Reichstag unterteilt in drei Klassen:

  • Das Wahlkollegium (oder Wahlrat)
  • Der Reichsvorstenraad, darunter vier Reichsgrafenbänke mit je 1 Stimme und zwei Reichsprälatenbänke mit je 1 Stimme.
  • Das Rijksstedencollege, bestehend aus zwei Rijksstedenbanken.

Für einen rechtskräftigen Beschluss des Reichstags, a Reichabschied, war die Zustimmung aller drei Hochschulen erforderlich.

Das königliche Ritter waren im Reichstag nicht vertreten, obwohl sie Staat sekundär und haben mehrmals versucht, eine kollektive Vertretung zu erreichen.

Persönliche und kollektive Stimmen

Die Stände konnten unterteilt werden in solche, die einen persönlichen Sitz im Reichstag hatten und solche, die nur einen gemeinsamen Sitz hatten:

Spirituelle und weltliche Ränge

Die Stände könnten auch in weltliche und geistliche Stände unterteilt werden: