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Noodregeling

EIN Notfallregelung im Sinne von Abschnitt 3:160 (ff.) des niederländischen Finanzaufsichtsgesetz bedeutet, dass das Gericht auf Antrag von die niederländische Bank ein oder mehr Administratoren der ab sofort die Administration (vorübergehend) bei einem Finanzinstitut übernimmt. Das Schema ersetzt Zahlungsaufschub, und konzentriert sich auf a Bank oder eines anderen in Schwierigkeiten geratenen Finanzinstituts Dies ist eine weitreichende Maßnahme, die nur umgesetzt wird, wenn andere Versuche, die Bank über Wasser zu halten, gescheitert sind.

Der Antrag auf Anwendung der Eilverordnung kann nur von der De Nederlandsche Bank bei dem Gericht gestellt werden, in dessen Zuständigkeit das betreffende Finanzinstitut seinen Sitz hat. Der Antrag wird vom Gericht „mit äußerster Dringlichkeit“ in einer geschlossenen Verhandlung behandelt; das Finanzinstitut angehört oder zumindest geladen wird.

Bei Anwendung der Notverordnung wird die finanzielle Situation eingefroren. Die Bank muss ihren Verpflichtungen, die vor Ausrufung der Notverordnung entstanden sind, nicht mehr nachkommen, Kunden können (vorübergehend) keine Geschäfte mehr mit der Bank tätigen. Kontoinhaber können ihr Guthaben nicht mehr verwenden. Die Verpflichtungen des Kunden, wie die Zahlung von Zinsen und Tilgung eines Hypothekendarlehens, laufen „wie gewohnt“ weiter.

Denkbar ist, dass die Notverordnung angewendet wird, um "Zeit zu gewinnen" für einen fast abgeschlossenen Rettungsplan. Mit der Notstandsregelung soll das Unternehmen vollständig veräußert werden. Wenn dies fehlschlägt, wird der Administrator Konkurs anzufordern. Nach der Insolvenz wird das Unternehmen liquidiert. Der Treuhänder wird dann versuchen, möglichst viele Einnahmen zu erzielen. Im Gegensatz zum Verwalter kann der Konkursverwalter auch Unternehmensteile verkaufen.

Anwendung der Notfallverordnung

UnternehmenEinrichtungNotfallmaßnahmeaufgrundFolge
Tilburg Hypothekenbank18902. Juli 1982wtkam 22. August 1983 für bankrott erklärt
Vie d'Oro198515. Dezember 1993wtvKonkurs am 11. Dezember 1995
Van der Hoop Banker18959 dez. 2005wtkKonkurs am 16.12.2005
Indover Bank1965 (1828)6. Okt 2008wftKonkurs am 1. Dezember 2008
DSB-Bank197512. Oktober 2009wftKonkurs am 19. Oktober 2009
Internationale Versicherungsgesellschaft199724. Juni 2010wftNotverordnung seit 24. Juni

Biene Teixeira de Mattos (1966) wurde die Zahlungseinstellung verhängt, da eine gesonderte Notverordnung für Finanzinstitute noch nicht existierte.

Siehe auch