WikiDer > Notsteuerung
EIN Notfallregelung im Sinne von Abschnitt 3:160 (ff.) des niederländischen Finanzaufsichtsgesetz bedeutet, dass das Gericht auf Antrag von die niederländische Bank ein oder mehr Administratoren der ab sofort die Administration (vorübergehend) bei einem Finanzinstitut übernimmt. Das Schema ersetzt Zahlungsaufschub, und konzentriert sich auf a Bank oder eines anderen in Schwierigkeiten geratenen Finanzinstituts Dies ist eine weitreichende Maßnahme, die nur umgesetzt wird, wenn andere Versuche, die Bank über Wasser zu halten, gescheitert sind.
Der Antrag auf Anwendung der Eilverordnung kann nur von der De Nederlandsche Bank bei dem Gericht gestellt werden, in dessen Zuständigkeit das betreffende Finanzinstitut seinen Sitz hat. Der Antrag wird vom Gericht „mit äußerster Dringlichkeit“ in einer geschlossenen Verhandlung behandelt; das Finanzinstitut angehört oder zumindest geladen wird.
Bei Anwendung der Notverordnung wird die finanzielle Situation eingefroren. Die Bank muss ihren Verpflichtungen, die vor Ausrufung der Notverordnung entstanden sind, nicht mehr nachkommen, Kunden können (vorübergehend) keine Geschäfte mehr mit der Bank tätigen. Kontoinhaber können ihr Guthaben nicht mehr verwenden. Die Verpflichtungen des Kunden, wie die Zahlung von Zinsen und Tilgung eines Hypothekendarlehens, laufen „wie gewohnt“ weiter.
Denkbar ist, dass die Notverordnung angewendet wird, um "Zeit zu gewinnen" für einen fast abgeschlossenen Rettungsplan. Mit der Notstandsregelung soll das Unternehmen vollständig veräußert werden. Wenn dies fehlschlägt, wird der Administrator Konkurs anzufordern. Nach der Insolvenz wird das Unternehmen liquidiert. Der Treuhänder wird dann versuchen, möglichst viele Einnahmen zu erzielen. Im Gegensatz zum Verwalter kann der Konkursverwalter auch Unternehmensteile verkaufen.
Anwendung der Notfallverordnung
| Unternehmen | Einrichtung | Notfallmaßnahme | aufgrund | Folge |
|---|---|---|---|---|
| Tilburg Hypothekenbank | 1890 | 2. Juli 1982 | wtk | am 22. August 1983 für bankrott erklärt |
| Vie d'Oro | 1985 | 15. Dezember 1993 | wtv | Konkurs am 11. Dezember 1995 |
| Van der Hoop Banker | 1895 | 9 dez. 2005 | wtk | Konkurs am 16.12.2005 |
| Indover Bank | 1965 (1828) | 6. Okt 2008 | wft | Konkurs am 1. Dezember 2008 |
| DSB-Bank | 1975 | 12. Oktober 2009 | wft | Konkurs am 19. Oktober 2009 |
| Internationale Versicherungsgesellschaft | 1997 | 24. Juni 2010 | wft | Notverordnung seit 24. Juni |
Biene Teixeira de Mattos (1966) wurde die Zahlungseinstellung verhängt, da eine gesonderte Notverordnung für Finanzinstitute noch nicht existierte.
Siehe auch
| Quellen |