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Es Parlament von Italien (Italienisch: Italienisches Parlament) besteht aus zwei Kammern, das Camera dei deputati, das Repräsentantenhaus und die Senato della Republica, der Senat. Das Parlament hat insgesamt 945 Mitglieder (parlamentarisch). Das Repräsentantenhaus zählt 630 (Stellvertreter) und der Senat 315 (Senatoren).
Das Italienische Verfassung stellt keinen Machtunterschied zwischen den beiden Häusern fest. Der Senatspräsident ist aber auch der Vizepräsident von Italien, sollte die Präsident von Italien seine Funktion nicht erfüllen kann.
Wahlsystem
Am 14. Dezember 2005 hat der Senat das aktuelle Wahlgesetz verabschiedet. Die größte Änderung ist die Ankunft von a Gewinnerbonus, wobei die größte Allianz (mindestens) 55% der 630 Sitze erhält. Auf nationaler Ebene sind das für das Repräsentantenhaus 345 Sitze. Auf regionale Ebene für den Senat gewinnt die größte Partei der Region 55% der für diese Region zu verteilenden Sitze. Das italienische Wahlsystem hat separate Sitze für Auswärtige und andere Wahlberechtigte, die im Ausland wählen, nämlich 6 Sitze im Repräsentantenhaus und 3 Sitze im Senat.[1][2]
In Italien ist es üblich, Allianzen zu bilden, um die Chancen der Gewinnerbonus zu machen. Italien verwendet ein . für beide Kammern Wahlschwelle von 8% für Allianzen und 4% für Parteien. Erreicht ein Bündnis keine 8%, zählen die Parteien getrennt mit einer Wahlschwelle von 4%.
Das italienische Wahlsystem hat unterschiedliche Wahlalter für die Kammern: Sie müssen für das Abgeordnetenhaus mindestens 18 Jahre und für den Senat mindestens 25 Jahre alt sein. Es gibt kein Wahlpflicht.
Quellen, Anmerkungen und/oder Verweise
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