WikiDer > Päpstliches Erbe

Pauselijk legaat
Miniatur eines päpstlichen Legaten in der Zeit von Bonifatius VIII.

EIN päpstlicher Legat ist ein Gesandte des Papst die mit bestimmten Stellvertreter ist ausgeruht. Der lateinische Name lautet legatus später, was wörtlich bedeutet: Gesandter von der Seite des Papstes. Ein Legat des Papstes besitzt eine oder mehrere Vollmachten des Papstes selbst.[1]

Legatus später

Vor allem ab dem 12. Jahrhundert verstrickten sich die Päpste zunehmend in Rechtsstreitigkeiten, an denen sie beteiligt waren Beschwerde wurden um ein Urteil gebeten, das einem ermächtigten Richter übergeben wird (iudex-Delegierter). Er wurde des Papstes angeklagt Urteil Streitparteien aufzuerlegen. Habe oft ein Abt oder Bischof aus einer angrenzenden Region diese Zuordnung. Ab dem zwölften Jahrhundert gibt es zum Beispiel schon Tausende Verordnungen mit solchen Urteilen in Briefform vertraut. Zum Beispiel durfte ein Legat glauben exkommunizieren, ein Urteil, das ausschließlich von einem Papst gefällt werden konnte. Die wichtigsten Dekretale wurden gesammelt, aufbereitet und schließlich in die Kirchenrecht, wie in der Decretales Gregorii IX ab 1234, auch genannt Liber Extra genannt, von Papst Gregor IX. Mehrere Päpste waren selbst päpstliche Legate.

Die Päpste machten auch Vermächtnisse, um größere Inspektionsreisen zu ermöglichen und Besuche ausgetragen werden. Die Reise des Kardinals ist berühmt Nikolaus Cusanus 1451, um den Zustand der römisch-katholischen Kirche in den nördlichen Niederlanden zu untersuchen. Andere päpstliche Legaten waren Gouverneure von Städten der Kirchenstaat und in Avignon.

Kanonen 362 bis 367 der Codex Juris Canonici von 1983 behandeln den Status und die Pflichten der päpstlichen Legaten nach der heutigen kanonisches Recht. So stellte sich Papst vor Paul VI 1969 die Möglichkeit, dass ein päpstlicher Legat ein Laie sein könnte.[2] Vor 1969 war dies immer ein Kleriker.

Legatus natus

Ein legatus natus ist ein legatus später die diese Befugnis von Amts wegen erwirbt. Natus in diesem Sinne bedeutet sozusagen Amtsantritt geboren als päpstlicher Legat. Es ging oft um Primaten der römischen Kirche und andere wichtige Prälaten. So waren von Amts wegen Legat: die Fürsterzbischof von Köln; das Erzbischof von Gran-Esztergom-Budapest welcher Primas von Ungarn ist; das Fürsterzbischof von Mainz wenn Primas von Germanien; das Erzbischof von Gniezno als Primas von Polen. Bis zum Reformation war der (katholische) Erzbischof von Canterbury - der Primas von England - ein legatus natus.[3]

Andere Vermächtnisse

Andere Vermächtnisse des Papstes, außer dem legatus später nach kanonischem Recht sind:

  • Nuntius, pronuntius und internuntius: diese haben diplomatischen Status
  • Apostolischer Delegierter: hat keinen diplomatischen Status und kümmert sich nur um die apostolisch Beziehungen, dh Kontakte mit dem örtlichen Klerus.