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Publiekrecht

Es öffentliches Recht regelt die Beziehung zwischen den Zivilist und der Regierung. Dieses Rechtsgebiet umfasst auch das Verhältnis zwischen Behörden. Dies ist auch der Unterschied zu den anderen großen Gerichtsbarkeiten, den Privatrecht.

Das öffentliche Recht besteht aus folgenden Teilen:

In einigen Ländern wird das Strafrecht nicht als Teil des öffentlichen Rechts, sondern als eigenständiger Zweig betrachtet.

Darüber hinaus wird zwischen dem Völkerrecht unterschieden, das im Allgemeinen einfach internationales Recht oder Völkerrecht genannt.

Eine scharfe Trennlinie zwischen öffentlichem Recht und Privatrecht ist charakteristisch für die Schule Maastricht.

Die Unterscheidung zwischen öffentlichem Recht und Privatrecht ist besonders typisch für kontinentale Rechtssysteme. In der angelsächsischen Welt, insbesondere in den Vereinigtes Königreich, wird nicht immer klar zwischen öffentlichem und privatem Recht unterschieden; sie benutzen es dort Gewohnheitsrecht mit anderen Worten Gewohnheitsrecht als allgemeiner Begriff. In den Vereinigten Staaten gelten Gesetze als öffentliches Recht oder Privatrecht.