WikiDer > Lori mit lila Kappe
| Lori mit lila Kappelor IUCN-Status: Nicht bedroht[1] (2012) | |||||||||||||||
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| Taxonomische Klassifikation | |||||||||||||||
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| Nett | |||||||||||||||
| Parvipsitta porphyrocephala (Dietrichsen, 1837) | |||||||||||||||
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| Verbreitungsgebiet. | |||||||||||||||
| Bilder auf | |||||||||||||||
| lila-bedeckter Lory auf | |||||||||||||||
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Das Lori mit lila Kappelor (Parvipsitta porphyrocephala) ist ein Vogel von dem FamiliePsittaculidae (Papageien der Alten Welt). Diese Art ist endemisch im Süden und Südwesten Australien.
Eigenschaften
Der Vogel ist 15 cm lang und wiegt 37 bis 50 g. Der Vogel ist oben tiefgrün, die Unterflügeldecken sind rot. Der Vogel hat eine dunkelviolett gefärbte Kopfkappe, die sich von vorne zum Schnabel hin rot verfärbt. Der Schnabel ist schwarz, die "Wangen" und der Hals sind grün, mit einem orange-gelben Fleck um das Ohr. Die Brust und die Oberseite des Abdomens sind blassblau, wechselnd in hellgrün.[2]
Verbreitung und Lebensraum
Der Vogel kommt in West-Australien (einschließlich Känguru-Insel), Südostaustralien und ist ein Landstreicher bis Südosten Queensland. Der Lebensraum besteht aus halboffenen Wäldern, manchmal aber auch dichten Wäldern EukalyptusWald und aus Gebieten entlang der Küste mit Gestrüpp. Tritt häufig in Vororten von Städten auf.[2]
Status
Das Purpur-Kronenlori hat einen großen Vertriebsgebiet und damit die Chance des Status angreifbar (für Aussterben) niedrig. Die Größe der Weltbevölkerung wurde nicht quantifiziert. Die Zahl der Arten nimmt ab. Das Brutgebiet schrumpft und wird fragmentiert. Die Abnahmerate liegt jedoch in zehn Jahren unter 30 % (weniger als 3,5 % pro Jahr). Aus diesen Gründen wird der Vogel als nicht gefährdet eingestuft Rote Liste der IUCN.[1]
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Als Käfigvogel
Das Purpur-Kronenlori wurde erst relativ spät als Käfigvogel nach Europa exportiert. Erst 1910 kam der Vogel zu Großbritannien mit einer großen Lieferung von Vögeln aus Australien und es dauerte bis 1936, dass sich der Vogel erfolgreich in Gefangenschaft fortpflanzte.[3] Der Vogel ist in Anhang II der CITESVertrag, der Handelsbeschränkungen dieser Art vorsieht.
Quellen, Anmerkungen und/oder Verweise
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