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Mit dem Begriff Aufsichtsrat wird in Die Niederlande meist an die Aufsichtsbehörde von Fundamente und Verbände. In der Geschäftsführung der juristischen Person hat dieses Organ die Aufgabe, die vom Vorstand verwirklichte Zielerreichung der juristischen Person zu überwachen.
Eigenschaften
Ein Aufsichtsrat ist somit ein internes Kontrollorgan eines juristische Person. Oft wird davon ausgegangen, dass der Aufsichtsrat auch ein Sozialaufsichtsorgan ist. Dies bedeutet, dass der Vorstand im Namen der Eigentümer oder Gründer der juristischen Person oder im Namen der Interessenvertreter oder im Namen der Gesellschaft oder im Namen der Regierung, oder übt die Aufsicht im Namen einer Kombination dieser Parteien aus. Dieses Verhältnis ist oft nicht oder nicht ausreichend rechtlich abgesichert.
Der Aufsichtsrat von Stiftungen oder Vereinen ist nicht Bürgerliches Gesetzbuch verankert. 2015 wurde der Gesetzgebungsprozess zur Aufnahme des Aufsichtsratsmodells in diesen Kodex eingeleitet. In jedem Fall müssen die Mitglieder des Aufsichtsrats stets im Interesse des Stiftungs- oder Vereinszwecks, ohne Beauftragung und unabhängig von Nebeninteressen handeln.
Aufgabenpaket
Konkret überwacht der Rat:
- das sozial kulturell Wertpapiere oder das gesellschaftliche Ergebnis der Stiftung oder des Vereins
- die Verwirklichung des Ziels der juristische Person
- die erklärten Ziele von Politik und Strategie
- die Richtlinien und das Management des Vorstands mit den damit verbundenen Ergebnissen und Leistungen und Risiken
- die Einhaltung von Recht- und Vorschriften
- Erfüllung der Anforderungen der Finanzberichterstattung
- Interne Kontrolle und Risikomanagement
- die Qualität und Quantität der zu liefernden Produkte und Dienstleistungen
- die Effizienz und Effizienz
- das Integrität und ggf. die Identität.
Die Aufgaben und Befugnisse des Aufsichtsrats sind:
- beaufsichtigen Tafel und die Bretter.
- den Vorstand beraten.
- Beachtung der Vorschriften der juristischen Person durch Festlegung ihrer Satzung und von der Vorschriften der Aufsicht und Genehmigung der Geschäftsordnung des Vorstandes.
- Ernennung, Suspendierung und Abberufung des Vorstandes sowie Bevollmächtigung Arbeitgeber des Vorstandes
- Organisation eigener Tätigkeiten, wie Bereitstellung von Informationen, Zusammensetzung und Qualität, Förderung von Fachwissen oder Vergütung.
Über die Ausübung dieser Verantwortlichkeiten und Befugnisse der Vorstand ist selbst verantwortlich Jahresbericht. Es ist üblich, dass dieser Bericht dem Jahresbericht der Der Aufsichtsrat hinzugefügt.
Nominierung
Bei Stiftungen bestellt sich der Aufsichtsrat bzw. der Aufsichtsrat selbst, außer bei gesetzlich vorgeschriebenen Wahlvorschlägen oder verbindlichen Wahlvorschlägen. Im Verein ernennt die Hauptversammlung dieser Rat.
Verwandte Begriffe
In manchen Fällen wird ein Aufsichtsrat auch als Aufsichtsrat angegeben. Letzterer Begriff ist jedoch dem Aufsichtsorgan der Kapitalgesellschaften (NV/BV) vorbehalten. Ein Mitglied des Aufsichtsrats wird Vorgesetzter genannt.
Der Begriff Kuratorium wird auch für ein von der Regierung eingesetztes Aufsichtsorgan verwendet, das im Auftrag der Regierung die Aufsicht ausübt.