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Rechtsdwaling

Das Rechtsfehler (Latein: Fehler iuris) ist der Error darüber Gerade, das Gesetz nicht kennen oder die Recht. Die Frage ist, ob sich jemand der Anwendung der Strafrecht weil er dieses Strafgesetz nicht kannte.

Der Rechtsfehler wurde zunächst nicht als Begründung, wenn man die Regel anwendet, nach der jeder das Gesetz kennt (nemo censetur ignorare legem). Seit der Zweiter Weltkrieg nimmt die BelgierRechtsprechung der Justizirrtum. Der Rechtsfehler muss unbesiegbar sein.

Ein Justizirrtum wird grundsätzlich nur in Ausnahmefällen unbesiegbar sein. Eine Person, die von ihren Entführern monatelang inhaftiert wurde, kann sich auf einen Justizirrtum berufen, wenn sie kurz nach ihrer Freilassung, die während ihrer Haft in Kraft trat, gegen ein Gesetz verstößt. Die Rechtsirrtumslehre wird jedoch mit einer gewissen Flexibilität angewendet.

Es gibt Fälle, in denen ein bestimmtes Gesetz nicht mehr angewendet wird. Ein Beispiel dafür war der alte Abtreibungsgesetz die von der Zehenpasta nicht mehr aufgetragen wurde Parkette. Es geschah dann, dass einige Leute wegen Verstoßes gegen dieses Abtreibungsgesetz strafrechtlich verfolgt wurden. Die Justiz akzeptierte, dass die Personen, die in gutem Glauben gegen dieses Gesetz verstoßen hatten, unter dem Einfluss eines unbesiegbaren Rechtsirrtums gehandelt hatten. Sie wurden freigesprochen.