WikiDer > Halloy . Station
Halloy . Station | ||||
| Schließung | 31. Juli 1960 | |||
| Telegrafischer Code | (H) | |||
| Linien) | 128 | |||
| Anzahl der Reisenden[1] • Wochentag • Samstag • Sonntag | (2019) - - - | |||
| Administrator | NMBS | |||
| Die Architektur | ||||
| Anzahl der Plattformen | 1 | |||
| ||||
Es Halloy . Station ist ein Bahnhaltestelle entlang Linie 128 in der Stadt Ciney.
Obwohl die Bahnlinien 128 und 162 zwischen Braibant und Ciney verlaufen parallel, die Haltestelle Halloy hat nur einen Bahnsteig entlang der Linie 128.
Wo heute die Eisenbahn steht, befand sich früher die Kapelle von Halloy. Unter Zwang einer Geldstrafe wurde die Kapelle 1895 Stein für Stein abgerissen und etwas weiter aufgebaut.
| Quellen, Anmerkungen und/oder Verweise |
| Bahnhöfe am Bahn 128: Ciney - Yvoir(kursiv: ehemaliger Bahnhof) |
|---|
0,0: Ciney ·1,9: Hallo ·3,5: Braibant ·6,1: sovet ·6,9: Senenne ·8,8: spontan ·9,8: Spontine Quellen ·11,6: Dorinne-Durnal ·14,2: Purnode ·16,0: Evrehailles-Bauche ·18,5: Yvoir-Karriere ·20,7: Yvoir |
Gesendet: 11-11-2006 | Dieser Artikel ist ein Stummel über öffentliche Verkehrsmittel. Du bist eingeladen zu bearbeiten Klicken Sie hier, um Ihr Wissen zu diesem Artikel hinzuzufügen. |
- ↑Die Quelle für die Daten ist NMBS – Reisende zählt. Die Zählungen werden in der Regel im Monat Oktober durchgeführt: An 9 aufeinander folgenden Tagen (5 Werktage und die 2 umliegenden Wochenenden) werden dann Sichtzählungen durch das Bahnhofs- und Zugsicherungspersonal durchgeführt. Das Verfahren besteht darin, die Anzahl der an allen Bahnhöfen und Haltestellen ein- und aussteigenden Fahrgäste für alle Züge des Inlandsverkehrs zu zählen. Die Zahl neben der Überschrift 'Wochentag' bezieht sich auf die durchschnittliche Anzahl der Schritte nach oben (also nicht die Anzahl der an einem Wochentag aussteigenden Passagiere (Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag addiert durch fünf), Samstag und Sonntag werden getrennt aufgeführt. Die Zahlen sind Richtwerte und haben eine Fehlerquote, die in einigen Fällen erheblich sein kann.