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Das Wechselndes Gelände in dem Belgisches Strafrecht ist ein gesetzlich vorgesehener Grund, dass eine waardoor Kriminalität weniger oder gar keine Strafe. Es Strafgesetzbuch unterscheidet strafmindernde und strafenexklusive Gründe.
Anwendbarkeit
Die Gründe für die Geheimhaltung gelten nur, soweit sie gesetzlich ausdrücklich vorgesehen sind (§ 78 StGB). Das Verbrechen und die Schuld bleiben, nur die Strafe ist betroffen. Die zivilrechtlichen Folgen der Straftat bleiben also bestehen (zB: Entschädigung).
Die Gründe für die Nichtoffenlegung müssen klar von den erleichterte Umstände. Letztere sind nicht gesetzlich festgelegt und nicht zwingend.
Eigenschaften
- Der Grund für die Geheimhaltung gilt nur für a to bestimmtes Verbrechen (oder mehrere der gleichen Art)
- Der Grund für die Nichtoffenlegung betrifft die Person des Täters
Arten von Wechselplätzen
Strafmilderung
Anstiftung
- Nur anwendbar bei bestimmten Straftaten, nämlich Totschlag und Körperverletzung, wenn sie unmittelbar durch schwere Gewalttaten gegen Personen hervorgerufen werden.
- Bekämpfung eines Einbruchs während des Tages ist auch entschuldbar (Art. 412 Sw.), bei der Abwehr eines Einbruchs bei Nacht- ein Begründung ergibt (nämlich legitime Verteidigung).
- Folge: Straftaten werden weiterhin mit maximal 5 Jahren bestraft, bei Vergehen können maximal 3 Monate ausgesprochen werden
Erklärung an die Regierung
- Korrekte und vollständige Angaben der zuständigen Behörde, vorzugsweise vor einer Strafverfolgung
- Siehe auch Problem der "Schlüsselzeuge", die in Belgien trotz Gesetzesinitiative keine Rechtsgrundlage hat[1]
- Beispiel: Artikel 6 Arzneimittelgesetz[2]
Fehlgeschlagener Angriff auf den König
Strafausschluss
Einige Fälle von Blut und Heirat
Diebstähle, die ein Verheirateter gegen seinen Ehegatten, einen Witwer oder eine Witwe in Sachen des verstorbenen Ehegatten, von Abkömmlingen gegen ihre Vorfahren gegen ihre Abkömmlinge oder von Verwandten in gleichem Grad begangen hat, berechtigen nur zur zivilrechtlichen Entschädigung. Daher kann man nicht strafrechtlich verfolgt werden.
Erklärung an die Regierung
- Dies ist der Fall bei Fälschung, wenn die Erklärung vor der Herausgabe des Falschgeldes und vor der gerichtlichen Verfolgung erfolgt.
Unterscheidung
Der wechselnde Boden unterscheidet sich von der Begründung dadurch, dass dieser das Verbrechen selbst aufhebt.
Die Unterscheidung mit Schuldausschlussgrund ist woanders; im letzteren Fall geht das Verbrechen weiter, die Schuld des Täters wird jedoch ausgeschlossen. Im letzteren Fall ist grundsätzlich kein Schadensersatzanspruch möglich.
Siehe auch
- Geheimhaltungsrechte (Die Niederlande)
Quellen, Anmerkungen und/oder Verweise
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