WikiDer > Schuldausschlussgrund
EIN Schuldausschlussgrund ist in der Gerade ein Grund, aus dem die Schuld einer bestimmten Person geschuldet ist tatsächliche Handlung wird vermisst. Der Schuldausschlussgrund tritt sowohl in der Strafrecht wie im Zivilrecht.
Schuldausschlussgrund im niederländischen Strafrecht
Schuldenausschlussgründe in der Niederländisches Strafrecht finden Sie in der Kunst. 39 bis 43 Strafrecht (Sr.). Eine erfolgreiche Berufung aus einem dieser Gründe entzieht der Tat nicht die Strafbarkeit, sondern entschuldigt sich beim Täter für sein Verhalten. Dies zu unterscheiden Begründungen, die beispielsweise verhindern, dass sich ein Zahnarzt bei seiner normalen Arbeit des Missbrauchs schuldig macht. Schuldausschlussgründe und Rechtfertigungsgründe sind beides strafrechtliche Ausschlussgründe.
Gesetzliche Gründe für den Schuldausschluss sind: Abwehr von Geisteskrankheiten, höhere Gewalt und extreme Witterungsverhältnisse, Umsetzung einer gesetzlichen Regelung und eine unbefugte behördliche Anordnung.
Zum Beispiel wurde ein Junge, der jahrelang von seinem Vater missbraucht wurde, eines Abends durch Lärm geweckt, fand dann seinen Vater und seinen Bruder im Streit und die Mutter lag bewusstlos auf dem Boden, wodurch der Junge nicht mehr vernünftig denken konnte Blick auf die auftretende Bewusstseinsverengung. Er konnte seinen Vater daher nicht aufhalten, woraufhin sein Bruder starb – der Richter entschied, dass eine Berufung auf psychische höhere Gewalt gerechtfertigt sei. Stellt der Richter den Täter gleich, folgt die Entlassung aus allen Rechtsfolgen, kein Freispruch. Was das Gericht noch tun kann, ist eine Sanktion zu verhängen (zum Beispiel: Esslöffel).
Bei der Beurteilung, ob ein Straftat Im Strafrecht werden vier Bedingungen verwendet:
- Menschliches Verhalten
- Beschreibung des Verbrechens
- Rechtswidrigkeit
- schuld
Schuld ist in diesem Fall gleichbedeutend mit dem vierten Element, der Schuld. Es ist auch möglich, dass die Schuld in der Tatbeschreibung (DO) enthalten ist, aber dann kann man sich nicht auf einen Schuldausschlussgrund berufen, weil sie dann schon in der Tatbeschreibung in die Einordnung aufgenommen wird. Wenn Schulden nicht in der DO enthalten sind, ist ein Schuldausschlussgrund möglich. Beruft sich der Täter erfolgreich auf einen Schuldausschlussgrund, liegt die vierte Bedingung der Kriminalitätsbewertung nicht vor und ein Täter kann nicht verurteilt werden - keine Strafe ohne Schuld.
Artikel 50 Strafgesetzbuch
Die persönlichen Umstände, die die Strafbarkeit ausschließen, mindern oder erhöhen, kommen nur in Bezug auf den Täter oder Mittäter, den sie persönlich betreffen, zur Anwendung des Strafrechts in Frage. (Sr 37 ff., 47 Abs. 2, 49)
Gesetzliche Gründe für den Schuldenausschluss
Wir unterscheiden vier gesetzliche Gründe für den Schuldausschluss im niederländischen Strafrecht, nämlich:
- Verantwortungslosigkeit: 'Wer eine Handlung begeht, die ihm wegen mangelhafter Entwicklung oder krankhafter Störung seiner geistigen Fähigkeiten nicht zugerechnet werden kann, ist nicht strafbar.' Kunst. 39 Sr.
- Hellseher Macht der Mehrheit: 'Wer eine Handlung begeht, die durch höhere Gewalt dazu gezwungen wird, ist nicht strafbar.' Kunst. 40 Sr.
- Notwetterüberschuss: "Es ist nicht strafbar, die Grenzen der notwendigen Verteidigung zu überschreiten, wenn es die direkte Folge einer heftigen emotionalen Bewegung ist, die durch den Angriff verursacht wurde." Kunst. 41 Absatz 2 Sr.
- Unbefugte behördliche Anordnung: "Eine unbefugte behördliche Anordnung hebt die Straftat nicht auf, es sei denn, sie wurde vom Untergebenen nach Treu und Glauben als genehmigt angesehen und ihre Erfüllung lag im Kreis seiner Unterordnung." Kunst. 43 Absatz 2 Sr.
Ausschlussgründe für ungeschriebene Schulden
Auch im niederländischen Strafrecht gibt es einen ungeschriebenen Grund für den Schuldausschluss, nämlich: Abwesenheit aller Schuld (avas), die mit dem Milch- und Wasserarrest (1916) wurde in die Rechtsprechung aufgenommen: In diesem Urteil wurde der „Beschwerdeführer wegen der Lieferung von Milch unter dem Namen“ angeklagt Vollmilch wenn [Wasser] hinzugefügt wurde.“ Aber der Diener handelte auf Geheiß seines Herrn und wusste selbst nicht, dass die gelieferte Milch mit Wasser verdünnt war, daher fehlte jede Schuld.
Der Grund für den Schuldausschluss „Verschuldenslosigkeit“ kann ein Tatsachenfehler sein, ein Fehler in Bezug auf das anwendbare Recht (Rechtsfehler), entschuldbarer Impotenz und äußerster Sorgfalt.
Zivilrechtlicher Schuldausschlussgrund
Auch bei der Bewertung der rechtswidrige Handlung in dem Niederländisches Privatrecht es kann ein Schuldausschlussgrund vorliegen. Wenn aufgrund eines Schuldausschlussgrundes eine Schuld im Sinne von Artikel 6:162 Absatz 3 Bürgerliches Gesetzbuch Aus diesem Grund kann keine rechtswidrige Handlung festgestellt werden.
Schuldausschlussgrund im belgischen Strafrecht
Gründe für den Schuldausschluss sind Umstände, an denen der Täter kein Verschulden trifft, obwohl eine Straftat begangen wurde. Der Täter wird sozusagen von seiner Schuld befreit.
Anwendbarkeit
Diese Umstände beziehen sich auf die Person und nicht auf die Tatsache.
Typen
Höhere Gewalt oder Nötigung
Artikel 71 Strafgesetzbuch stellt fest, dass von einer Straftat nicht die Rede ist, wenn der Täter (...) von einer Gewalt gezwungen wurde, der er nicht widerstehen konnte.
Bedarf:
- Beseitigung des freien Willens (d. h. keine Wahl zu haben)
- ein äußerer, unvermeidlicher und unvorhersehbarer Zwang
- kein Verschulden oder Fahrlässigkeit (z.B. Trunkenheit)
Wenn dieser Schuldausschlussgrund nicht zutreffen kann, ist es oft Anstiftung wenn Wechselndes Gelände geliefert.
Fehler oder Unwissenheit
Der Täter hat sich irrtümlicherweise geirrt oder die Rechtswidrigkeit der Handlung missverstanden.
Bei Unkenntnis fehlt die Einsicht in die Strafbarkeit des Verhaltens.
Es gibt zwei Arten:
- Rechtsfehler oder Rechtsunkenntnis
- bezieht sich auf die Existenz des Strafrechts oder auf die Bedeutung/den Geltungsbereich dieses Gesetzes
- sachlicher Irrtum oder Unkenntnis der Tatsachen
- bezieht sich auf die tatsächlichen Umstände
Diese Gründe sind nur zulässig, wenn sie unüberwindbar sind: Jeder vernünftige Mensch hätte so gehandelt. Nur der guter Glaube ist nicht ausreichend.