WikiDer > Verwandtschaftsgrad

Verwantschapsgraad
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Großeltern 2
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Stiefmutter
nicht verwandten
 
Vater
1
 
Mutter
1
 
 
 
 
Onkel oder Tante
3
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Halbbruder oder Schwester
2
 
 
probandus
 
 
Bruder oder Schwester
2
 
Cousine oder Nichte
4
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Sohn oder Tochter
1
 
 
Neffe oder Nichte
3
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Enkel oder Tochter
2

Das Verwandtschaftsgrad ist ein Maß für den Grad von Blutsverwandtschaft oder Beziehung zwischen Personen. Je höher der Abschluss, desto weiter die Beziehung.

Niederländisches Zivilrecht

Die Gradzahl wird in der angezeigt Niederländisches Zivilrecht angewendet nach a römisches Recht abgeleitetes System. Das System ist in den Niederlanden in Artikel 3 von Buch 1 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches festgelegt:

Der Grad der Blutsverwandtschaft wird durch die Anzahl der Geburten bestimmt, die die Blutsverwandtschaft verursacht haben. Hier zählt a Anerkennung, eine gerichtliche Feststellung der Vaterschaft oder ein Annahme wie eine Geburt.

Belgisches Zivilrecht

Die Gradzahl ist im belgischen Zivilgesetzbuch, Artikel 735-738, gleich:

Kunst. 735. Die Entfernung in der Blutsverwandtschaft wird durch die Anzahl der Generationen bestimmt; jede Generation wird als Grad bezeichnet.
Kunst. 736. Die Abfolge der Grade macht die Linie: Eine gerade Linie wird die Abfolge von Graden zwischen Personen genannt, die voneinander absteigen; Nebenbeschäftigung, die Abfolge der Grade zwischen den Personen stammte nicht vom anderen ab, sondern von einem gemeinsamen Vorfahren.
Bei der Geraden unterscheidet man die gerade absteigende und die gerade aufsteigende Linie.
Die erste verbindet den Stammvater mit den von ihm Nachkommen; Letzteres verbindet eine Person mit denen, von denen sie abstammt.
Kunst. 737. In der geraden Linie rechnet man so viele Grade, wie Generationen zwischen den Personen liegen: so steht der Sohn im Verhältnis zum Vater im ersten Grad; der Enkel im zweiten; und dies ist reziprok zum Vater und zum Großvater in Bezug auf Söhne und Enkel.
Kunst. 738. An den Rändern werden die Grade durch die Anzahl der Generationen bestimmt, gezählt von einem der Verwandten bis zum gemeinsamen Stammvater, ohne sie zu zählen, und dann von diesem zum anderen Verwandten.
So sind zwei Brüder zweiten Grades; Onkel und Neffe dritten Grades; Cousins ​​ersten Grades, im vierten Grad; und so weiter.

Blutsverwandtschaft

Es besteht Blutsverwandtschaft ersten Grades zwischen Elternteil und Kind (mit anderen Worten: Elternteil und Kind sind Blutsverwandte ersten Grades, die Verwandten ersten Grades von jemandem sind die Eltern und Kinder dieser Person).

Darüber hinaus besteht Blutsverwandtschaft zweiten Grades zwischen Großeltern und Enkeln usw.

Der Grad der Blutsverwandtschaft zwischen zwei Personen an der Seitenlinie wird durch Zählen der Gesamtzahl der Geburten ermittelt, zuerst von einer Person zum ersten gemeinsamen Vorfahren und dann zu der anderen Person. Das heißt, Geschwister sind Blutsverwandte zweiten Grades, Onkel und Tanten dritten Grades und Cousins ​​ersten Grades vierten Grades. Geschwisterkinder sind Blutsverwandte dritten Grades.

Beziehung

Durch Hochzeit und eingetragene Partnerschaft mit den Blutsverwandten des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners entsteht eine Verwandtschaft in gleichem Maße wie zwischen diesem Ehegatten oder Lebensgefährten und seinem Blutsverwandten eine Blutsverwandtschaft besteht. Schwager oder Schwägerin ist im zweiten Grad verwandt. Der Onkel oder die angeheiratete Tante sind im dritten Grad verwandt. Der Ehegatte des ersten Cousins ​​eines Ehegatten ist im vierten Grad verwandt, die eheliche Beziehung endet nicht durch die Auflösung der Ehe.

In dem kanonisches Recht (bis 1983) wurde die Zahl der Geburten in der längsten Linie zum gemeinsamen Vorfahren gezählt. Somit wird bei zwei Personen derselben Generation der alte kanonische Grad die Hälfte des römischen Grades sein. Im kanonischen System ist bemerkenswert, dass zwei Cousins ​​​​so eng miteinander verwandt sind wie jeder zum gemeinsamen Großvater (zweiten Grades).

Siehe auch

Externe Links