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Voogdgeding

Es Vormundschaftsverfahren wurde dreimal im Jahr abgehalten und war in früheren Jahrhunderten eine Versammlung von Magistrat und Ratsherren mit einem großen Anteil der männlichen Bevölkerung. Der WächterKlage ist eine Fortsetzung des Mittelalters Jahresanspruch. Das Treffen fand normalerweise im Freien statt, es sei denn, schlechtes Wetter führte dazu, dass das Treffen in Innenräumen abgehalten wurde.

Der Sheriff leitete diese Sitzungen, die unmittelbar danach stattfanden Offenbarung, Ostern und St. Jan gehalten wurden. In der Kirche (kerckeroep) wurde vorab ein Vormundschaftsfall angekündigt, danach wurden die Leute am Tag selbst durch Glockenläuten (clockenslagh) vorgeladen.

Bei diesem Treffen konnte die Bevölkerung alle Beschwerden kommunaler Natur vortragen. Die Beschwerden mussten sich zB auf Straßeninstandhaltung, Entwässerung, Grenzzäune, Belästigungen, Gemeindepflichten rund um Kirche, Kloster, Armenfürsorge usw. beziehen. Persönliche Beschwerden in anderen Bereichen mussten durch andere rechtliche Verfahren beigelegt werden. Nach Aufnahme der Beschwerden trafen die Schöffen nach Möglichkeit eine Entscheidung. Manchmal wurden die Probleme schnell gelöst, manche Beschwerden wiederholten sich jährlich. Bei den Beratungen der Schöffen mussten alle anwesend sein. Anwohner konnten kostenlos Beschwerden einreichen, Nichtansässige mussten dafür bezahlen.