WikiDer > Nachlass der Witwe
EIN Nachlass der Witwe oder Zollbeamter (doarium, dotalicium) sind alle Güter, die ein Mann nach seinem Tod seiner Frau zum Unterhalt überträgt.
Geschichte
In den frühesten Zeiten wurde ein solches Witwengut seiner Braut vom Ehemann als Bräutigam geschenkt, da Mitgift aber später wurde der Besitz der Witwe von ihrem eigenen Besitz unterschieden, der oft ihrer Mitgift entsprach.
Der Nachlass der Witwe besteht in der Regel aus Nießbrauch von (einem Teil) des Vermögens des verstorbenen Partners für die Witwe (manchmal auch Witwer), auch wenn diese nichts zur Ehe beigetragen hat, daher der Name des Nachlasses der Witwe (deutsch: Wittum(ssitz) < Latein: vidualitium) wird abgeleitet, was oft eine Burg oder ein Ort bedeutet, den eine hochrangige Witwe nach dem Tod ihres Mannes für ihre Unterkunft und ihren Lebensunterhalt sorgte. Der Anspruch auf das Vermögen einer Witwe entstand, sobald die Ehe geschlossen war verbraucht.
Das Recht auf das Vermögen der Witwen wurde durch das Gesetz vom 17. Niveau von dem Jahr II (6. Januar 1794) abgeschafft, weil es von der Französische Revolutionäre wie ein Überbleibsel der Verabscheuten Feudalismus Galt als.[1]
Siehe auch
Nüsse
- ↑Artikel 61 besagte, dass "toutes lois, coutumes, uses et statuts relatifs à la Transmission des biens par Succession ou Donation sont abolis" ("alle Gesetze, Gebräuche, Gebräuche und Gesetze in Bezug auf die Übertragung von Eigentum durch Erbschaft oder Schenkung sind abgeschafft." ") (vgl. J. Schmitz, Le douaire coutumier à partir du XIIIe siècle et sa Unterdrückung, diss. Universität Paris, 1900, p. 80, Kunst. Doarium (= Dotalicium), in C. de Koninck, Glossar lateinischer und römischer Rechtsbegriffe, Antwerpen-Apeldoorn, 1997, p. 137).