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Woonbonus

Das Wohnbonus war ein System zum Abzug von Hypothekenzinsen, das 2005 eingeführt wurde Belgien wurde vorgestellt. Nach der Übertragung auf die Regionen wurde der Wohngeldzuschuss Region für Region gekündigt.

Prinzip

Der Bonus ermöglichte Kapitalrückzahlungen, gezahlte Zinsen und Restschuldversicherung bis zu einem Betrag von 2280 Euro[1] (2017) aus steuerpflichtigem Einkommen. Hinzu kam ein Sonderabzug von maximal € 760.– für die ersten 10 Jahre, Familien mit drei oder mehr Kindern erhielten zusätzlich € 80. Die Prämie war somit unabhängig vom Wert des Hauses.

Der Bonusbetrag wurde vom steuerpflichtigen Nettoeinkommen abgezogen, was zu einem geringeren Einkommensteuer. Der finanzielle Vorteil hängt von der höchsten Steuerklasse ab, der die Person unterliegt. Je nach steuerpflichtigem Nettoeinkommen betrug die Leistung bis zu 50 % davon (höchste Steuerklasse, Gesamtleistung 1140 €). Ab dem 1. Januar 2015 galt ein Festzinssatz von 40 Prozent.[1]

Die Beantragung des Wohngeldzuschusses war nur für die irgendein und besitzen Haus. Darüber hinaus musste der über ein normales Hypothekendarlehen aufgenommene Kredit eine Laufzeit von mindestens 10 Jahren haben und bei einem Kreditinstitut mit Sitz in der Schweiz abgeschlossen werden Europäischer Wirtschaftsraum.

Kritik

Der Wohnungsbonus wurde kritisiert, weil er den Preis von Eigenheimen in die Höhe treiben würde, bis der höhere Preis (und höhere Rückzahlungen) den zusätzlichen Wohnungsbonus ausgleichen würde.[2][3]

Es gelingt den Menschen (mit dem Wohnungsbonus) nicht, höherwertige oder größere Häuser zu kaufen. Es ist eine Art Nullsummenspiel. Was die Leute gewinnen, geben sie für dasselbe Haus aus, zahlen dafür aber einen höheren Preis.

— König Inghelbrecht, UGent

Zudem wird der umgekehrte Umverteilungscharakter des Wohngeldzuschusses oft als sozial ungerecht angesehen. Einzelpersonen oder Familien, die kein Eigenheim erwerben können, können diesen Vorteil nicht nutzen, was den Wechsel von einer Mietwohnung in ein Wohneigentum zusätzlich erschwert. Folglich ist die vierte Rentensäule gilt auch nicht für sie, was den umgekehrten Umverteilungscharakter noch verstärkt.

Ende des Wohnbonus

In dem sechste Staatsreform (2014) wurde die Verantwortung für den Wohnbaubonus auf die Regionen übertragen. Die Wallonische Region hat den Wohnbonus in einen „Lebensraum-Check“ (Wohngutschein) umgewandelt. Die Region Brüssel hat 2017 den Wohnungsbonus abgeschafft[4].

Bei der Bildung der Flämische Regierung Ende September 2019 wurde bekannt gegeben, dass der Wohnungsbonus wegfällt.[5]Der Wohnungsbonus – der Steuervorteil für Menschen, die einen Kredit zum Wohnungskauf aufnehmen – wird in Belgien komplett wegfallen.