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Apanage

Apanage ist das Stipendium der Staatskasse an nicht regierende Mitglieder einer königlichen Familie. Auch das Eigentum, das ihren Lebensunterhalt sichert, wird Apanage genannt.[1]

Beschreibung

Appanage (mittelalterliches lat. Appanagia = eine Spende Anzeigenbereich = zum Brot, das heißt zum Lebensunterhalt[2]) war ursprünglich während der Kreditsystem in dem Mittelalter ein System, in dem ein Teil der Krone-Domain wenn leihen wurde nicht regierenden Mitgliedern eines Königshauses gewährt.

Da der älteste Nachkomme nach Geburtsrecht das Königreich erbt, erhält ein Jüngling einen Apanage, jedes Mal mit der Klausel, dass die Domäne ohne legitime Nachkommen an die Krone zurückfällt. Dies geschah insbesondere in Frankreich aus dem dreizehnten Jahrhundert, zum Beispiel die Herzog von Orleans und von Nemours.

1364 gehörten die Apanage von Burgund dem jüngsten der vier Königssöhne, Philipp, unter Vormundschaft über das Gebiet, um sich mit dem Erlös selbst versorgen zu können. Philipp der Kühne, Sohn von König Johann II. von Frankreich, wurde damit zum Stammvater der Burgunderdynastie. Nach dem plötzlichen Tod des burgundischen Herzogs Karl der Kühne auf dem Schlachtfeld von Nancy 1477 und dem Fehlen eines Rechtsnachfolgers fielen die Apanage Burgund zurück zur französischen Krone.

Aktuelle Bedeutung

In den Niederlanden meinen wir heute mit apanage ein Jahresgehalt aus der Staatskasse an die nicht regierenden Mitglieder eines Königshauses. In den Niederlanden gibt es seit dem 30. April 2013 zwei Mitglieder, nämlich Prinzessin Beatrix und Prinzessin Maxima.[3][4]

Bis zu ihrem Tod erhielten sie auch Prinzessin Juliana, Prinz Bernhard und Prinz Claus ein Anhang.[3][5]