WikiDer > Krone-Domain

Kroondomein
Frankreich 987. Die Krondomäne (blau) war damals nur ein kleiner Teil des Königreichs.

Es Krone-Domain ist das Privateigentum von a König, d. h. das Urteil Monarch von a Monarchie. Der Monarch kann ein Einkommen aus seiner Krondomäne beziehen.

Das Krongut besteht in der Regel hauptsächlich aus Gütern mit Schlössern und Burgen, die als königliche Residenzen dienen, und Wäldern, in denen der Monarch jagen kann. Die Kronendomäne kann auch sein Vermögenswerte wie Anteile einschließen.

In dem feudales feudales System des Mittelalter die Krondomäne war das Gebiet, das direkt unter den Monarchen fiel. Die anderen Teile des Königreichs fielen dem König nur indirekt unter, weil sie im Besitz von Adligen waren, die dem Monarchen verliehen wurden. Das Französisch Könige zum Beispiel hatten le-de-France (die Umgebung Paris) als ihre Kronendomäne (Domaine Royal). Der Rest des Landes gehörte verschiedenen Vasallen des Königs - Herzögen und Grafen, die durch einen Vasalleneid an den König gebunden waren. Im Mittelalter benutzten Könige ihre Krondomänen, um ihre Ausgaben zu bezahlen, einschließlich der Kosten für den Unterhalt des Hofes und der Armee.

EIN apanage war Teil der Krondomäne, die Mitgliedern eines Königshauses, insbesondere jüngeren Söhnen des Königs, zuerkannt wurde.

Die Niederlande

Im Die Niederlande ist die Kronendomäne, die von der Gesetz über den Kronbesitz ab 1959.[1]

Die wichtigste Krondomäne in den Niederlanden war Krongut Het Loo, ein Anwesen auf der Veluwe das beinhaltet Palast Het Loo beinhaltet. Das Anwesen wurde 1822 als Krondomäne erworben Wilhelm II zugewiesen. Der Staat behielt das Eigentum, aber der Monarch erwarb das Recht, es zu benutzen. Heute besteht das Anwesen aus drei Teilen:

  • zwei staatliche Domänen von 3640 Hektar (einschließlich Paleis Het Loo), ehemalige Krondomänen, die jetzt direkt unter den Staat fallen
  • eine Kronendomäne von 6750 Hektar, die ebenfalls im Besitz des Staates ist, jedoch mit dem Nutzungsrecht für den Monarchen. Das Crown Estate war zwischen 1900 und 1910 im Besitz der Queen Wilhelmina als Privatperson gekauft. 1959 schenkte sie es dem Staat mit der Auflage, die Nutzungs- und Jagdrechte zu behalten.

Belgien

Das Belgier Kolonie Freistaat Kongo bestand zu zwei Dritteln aus einer Kronendomäne des belgischen Königs Leopold II. Dieses riesige Gebiet von 25 Millionen Hektar war somit das Privateigentum von Leopold II. 1907 trat der König den Kongo-Freistaat an den belgischen Staat ab, sofern er seine Krondomäne behalten durfte. Nach dem Tod Leopolds II. im Jahr 1909 ging auch die Krondomäne im Kongo in Staatsbesitz über.

Externer Link