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Es Wieselkloster (Deutsche: Weseler Konvent) war eine Versammlung prominenter Kirchenmitglieder aus niederländischen Flüchtlingsgemeinden. Es fand Anfang November statt 1568 in der Hansestadt Wiesel. Die während des Klosters getroffenen Beschlüsse sind für die Kirchenordnung der reformierten Kirchen in den Niederlanden nach wie vor von wesentlicher Bedeutung und haben darüber hinaus zur Einführung der presbyterianisch-synodalen Struktur in der vereinigte Herzogtümer Jülich-Kleve-Berg und schließlich in allen deutschen Nationalkirchen des 19. Jahrhunderts.
Geschichte und Grund
Das Niederländisch Provinzen, die ein dicht besiedeltes und wirtschaftlich bedeutendes Gebiet bildeten, Reformation geöffnet für Martin Luther und Johannes Calvin. 1567. wurde der Herzog von Alva im Auftrag der Habsburger Monarchin Philipp II. von Spanien Stadthalter der Niederlande. Alva unterdrückte brutal den Calvinismus und die niederländische Unabhängigkeitsbewegung und provozierte damit die Achtzigjähriger Krieg von denen endete in der Unabhängigkeit der Republik der Sieben Vereinigten Niederlande.
Während der Auseinandersetzungen zwischen den Spanische Habsburger und den Niederlanden verließen viele Niederländer (wahrscheinlich mehr als 100.000) ihre Heimat. Vor allem von 1568 bis 1572 gab es eine große Flüchtlingswelle. Die Flüchtlinge wurden aufgenommen Niederrhein, im Pfalz, im Ostfriesland und in England. An ihren verschiedenen Asylplätzen versammelten sie sich in ihren eigenen reformierten Flüchtlingsgemeinschaften.
Ziel des Wieselklosters war es, diesen Gemeinden eine einheitliche presbyterianische Struktur zu geben und sie durch einen synodalen Dachstuhl miteinander zu verbinden.
Wezel hatte eine große Zahl niederländischer Glaubensflüchtlinge aufgenommen, was ihm später den Ehrentitel verlieh Vesalia Hospitalis (gastfreundliches Wiesel) erhalten hatte.
Fortschritte und Entscheidungen
Anfang November 1568 wurden 43 Führer der niederländischen Exilanten (hauptsächlich Pastoren und Älteste, aber auch wichtige Persönlichkeiten der politischen Opposition) in Wesel zu diskutieren a Kirchenordnung die niederländischen Gemeinden zu konsultieren. Ankündigungen über den genauen Verlauf des Treffens sind aus Mangel an Quellen nicht möglich. Das Protokoll der Sitzung, datiert 3. November1568, sind jedoch erhalten geblieben. Die darin dokumentierten Empfehlungen für eine Kirchenordnung beziehen sich einerseits auf das Leben der einzelnen Kirchengemeinden, andererseits beschreiben sie das Wesen ihrer Netzwerke durch ein zweifaches Synodensystem.
Die einzelnen Gemeinden
Das Leben der einzelnen Gemeinde wird durch vier Dienste beschrieben, die in der Kirche zu erfüllen sind: Pastor, Ältester, Diakon und Lehrer oder 'Prophet'. Der Prediger hat die Aufgabe, das Wort zu verkünden. Die Ältesten leiten die Gemeinde zusammen mit dem Pastor. Zu diesem Zweck bilden sie zusammen die Kirchenrat. Das Diakon ist für die Armenfürsorge verantwortlich. Der Lehrer oder "Prophet" - dieses Amt ist in den Beschlüssen nicht klar definiert - ist für den theologischen Bau der Kirche verantwortlich. Mit dieser Ernennung übernimmt das Kloster Wezel die Vier-Amts-Doktrin Calvins.
Der Synodenschirm
Für die Verbindungen zwischen den Gemeinden wird ein synodaler Dachstuhl in zwei Schichten beschlossen. Auf lokaler Ebene entsenden die einzelnen Gemeinden Gesandte in die klasse. Die Klassen entsenden ihrerseits Delegierte zur Generalsynode. Mit dieser Kirchenstruktur übernimmt das Kloster die "discipline ecclésiastique" der Franzosen Hugenottenkirche ab 1559 ca.
Ausarbeitung
In den niederländischen Gemeinden
Wezels Entscheidungen wurden in den niederländischen Flüchtlingsgemeinden direkt angewandt. Es wurden vier Klassen gebildet: Pfalz, gulik, Ostfriesland und Wesel. 1571 die erste Synode, die Synode von Emden, Wezels Entscheidungen in allen wesentlichen Punkten und transformierte sie in eine Kirchenordnung. Das in Wiesel nicht klar definierte Amt eines Lehrers oder Propheten wird jedoch nicht erwähnt, und die in Wiesel in Betracht gezogene Wahl von Amtsträgern und Ältesten durch kollegiale Wahlgremien einer Reihe von umliegenden Gemeinden wurde zugunsten der Direktwahl durch die einzelne Gemeinde aufgegeben.
Nach der Rückkehr vieler Flüchtlinge in die Niederlande fand 1578 in den Niederlanden eine Synode statt Dordrecht, stattfinden.
Die in Wesel etablierte Kirchenorganisation wurde damit auf allen drei Ebenen (Gemeinde, Classis, Synode) verwirklicht. Diese presbyterianisch-synodale Kirchenstruktur prägt bis heute die reformierten Kirchen in den Niederlanden.
Im deutschen Kirchensystem
Das Kloster Wezel war eine Versammlung niederländischer Kirchenführer. Dennoch hatten seine Entscheidungen und deren Umsetzung in den niederländischen Flüchtlingsgemeinden einen erheblichen Einfluss auf die deutschen Gemeinden in Gulik-Kleef-Berg, in erster Linie insbesondere auf die reformatorischen Gemeinden am Niederrhein: die Strahlkraft der presbyterianisch-synodalen Kirchenordnung war so stark, dass sich ihnen im Laufe der Jahre innerhalb weniger viele deutsche Kommunen anschlossen. Sie machten sich zu Konsistorien als Leitungsgremien und schlossen sich der niederländischen Klasse Wezel an. So wurden sie Teil des niederländisch-reformierten Kirchensystems.
1610 bildeten die deutschen Gemeinden dann eine eigene Synode in Duisburg mit denen sie sich von der niederländischen Kirchenorganisation lösten. Die Struktur im Kloster von Wiesel gebaut und die Synode von Emden angenommen wurde, wurde jedoch beibehalten. 1653 bestätigte eine Synode in Stock die Kirchenordnung nach dem Wiesel-Beispiel. Die staatliche Anerkennung dieser Kirchenordnung gelang in der Folgezeit zwar nur teilweise, wurde aber inoffiziell beantragt. Nach dem Wiener Kongress mit ihr konnte sie endlich in schwierige Verhandlungen kommen Friedrich Wilhelm III. von Preußen für die Rheinprovinz und der Provinz Westfalen offiziell durchgesetzt werden (Rheinisch-Westfälische Kirchenordnung von 1835).
Im 19. Jahrhundert waren viele der Kirchenordnungen der evangelischen Landeskirchen dem Rheinisch-Westfälischen Kirchenorden nachempfunden. Nach der Aufhebung der Landeskirchenleitung 1918 wurde die presbyterianisch-synodale Struktur eingeführt, so dass heute in allen Landkirchen die Gemeinden von Konsistorien bzw Führungsstrukturen).
So bestimmten die Beschlüsse des Klosters Wezel von 1568 nicht nur die Gestalt der Niederländisch-Reformierten Kirche, sondern auch der Mitgliedskirchen der Evangelische Kirche in Deutschland, auf Dauer die Evangelische Kirche von Westfalen und die Evangelische Kirche im Rheinland, auf deren Territorium sich das Kloster Wesel traf, sowie die Evangelisch-Reformierte Kirche und die Lippische Landkerk.
Der Stand der Forschung
1982 begann Jan Pieter van Dooren eine Diskussion darüber, ob das Kloster van Wezel wirklich in Wezel und erst 1568 stattfand. Van Dooren argumentierte, dass die Konvention Ende 1566 oder Anfang 1567 in Kraft trat Antwerpen hat stattgefunden; das Protokoll enthielt vorsichtshalber einen falschen Ort und eine falsche Uhrzeit. Während Van Doorens Dissertation bereits in der Nachbildung von Walter Stempel erheblich in Frage gestellt und von Owe Boersma adaptiert wurde, erlaubte die Diskussion von Herbert Kipp (Seiten 411-417) den im Protokoll genannten Ort (Wezel) und die Zeit (November 1568) plausibel zu machen.
Die neueste Arbeit zum Kloster Wezel wurde 2004 von Jesse A. Spohnholz präsentiert. Spohnholz macht plausibel, dass die Initiative und die Organisation des Convent van Wezel in den Händen des Konsistoriums der niederländischen Flüchtlingsgemeinschaft in Wezel lag.
Literatur
Entscheidungen des Klosters von Weasel
- J. F. Gerhard Goeters (Hrsg.): Die Beschlüsse des Weseler Konvents von 1568 (= Schriften des Vereins für Rheinische Kirchengeschichte 30). Presseverband der Evangelischen Kirche im Rheinland, Düsseldorf 1968.
Sekundärliteratur
- Schuld an Boersma: Flüchtiges Beispiel. Die niederländischen, französischen und italienischen Flüchtlingskirchen in London, 1568–1585. Theologe. Akad., Diss. Lager 1994; darin: The Convent of Weasel: Solved a Mystery?, S. 197–206.
- Jan Pieter van Dooren: Der Weseler Konvent 1568. Neue Forschungsergebnisse. Im: Monatshefte für Evangelische Kirchengeschichte im Rheinland 31 (1982), S. 41–55.
- Herbert Frost: Der Konvent von Wesel im Jahre 1568 und sein Einfluss auf das Entstehen eines deutschen evangelischen Kirchenverfassungsrechts. In: gleich: Ausgewählte Schriften zum Staats- und Kirchenrecht, Neuauflage von Manfred Baldus ua (= Jus Ecclesiasticum 65), Tübingen 2001, S. 65–115. ISBN 3-16-147396-5 .
- Johann F. Gerhard Göters: Der Weseler Konvent niederländische Flüchtlinge vom 3. November 1568. In: Weseler Konvent 1568–1968: Eine Jubiläumsschrift (= Schriften des Vereins für Rheinische Kirchengeschichte 29). Presseverband der Evangelischen Kirche im Rheinland, Düsseldorf 1968, S. 88–114.
- Herbert Kipp: „Trachtet zuerst nach dem Reich Gottes“. Landstädtische Reformation und Rats-Konfessionalisierung in Wesel (1520–1600) (= Schriften der Heresbach-Stiftung Kalkar 12). Bielefeld 2004.
- Wilhelm Maurer: Zur Vorgeschichte der rheinisch-westfälischen Kirchenordnung von 1835. In: Gerhard Müller, Gottfried Seebaß (Neuauflage): Die Kirche und ihr Recht: Gesammelte Aufsätze zum evangelischen Kirchenrecht (= Jus Ecclesiasticum 23). Mohr Siebeck, Tübingen 1976, S. 279–309. ISBN 3-16-637702-6 .
- Ulrich Scheuner: Die Beschlüsse des Weseler Konvents in ihrer Auswirkung auf die Entwicklung der Kirchenordnung in Rheinland-Westfalen. Im: Weseler Konvent 1568-1968: Eine Jubiläumsschrift (= Schriften des Vereins für Rheinische Kirchengeschichte 29). Presseverband der Evangelischen Kirche im Rheinland, Düsseldorf 1968, S. 163–191.
- Jesse A. Spohnholz: Fremde und Nachbarn. Die Taktik der Toleranz in der niederländischen Exilgemeinde Wesel, 1550–1590. Dissertation, Iowa 2004.
- Walter-Stempel: Einige Anfragen zu „Der Weseler Konvent 1568, Neue Forschungsergebnisse“. Im: Monatshefte für Evangelische Kirchengeschichte im Rheinland 31 (1982), S. 338–340.
Quellen
- Dieser Artikel oder eine frühere Version ist eine (Teil-)Übersetzung des Artikels Weseler Konvent auf der deutschsprachigen Wikipedia, die unter der Creative Commons Namensnennung/Weitergabe unter gleichen Bedingungen Stürze. Siehe die Verlauf bearbeiten Dort.
- Churchrecht.nl