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Elektronisch geld

Elektronisches Geld (auch bekannt als E-Bargeld, E-Geld, elektronische Währung, elektronische Währung, digitales Geld oder digitale Währung) ist Geld komplett elektronisch ausgetauscht. Der überwiegende Teil der weltweiten Geldmenge besteht aus bargeldloses Geld, Geld auf Bankkonten, die seit Ende des 20. Jahrhunderts elektronisch aufbewahrt werden. Andere Formen von digitalem Geld sind beispielsweise auf Chips gespeicherte Kredite, wie das belgische ProtonKarte und die Holländer Chipknip und Hacker (alle drei sind mittlerweile ausgelaufen) oder Geschenkkarten und Geld in virtuellen Welten wie Zweites Leben (das Linden-Dollar) oder Online-Computerspiele. Endlich kann Kryptowährungen als elektronisches Geld angesehen werden.

Niederländische Vorschriften

Das Finanzaufsichtsgesetz definiert elektronisches Geld als einen Geldwert, der elektronisch oder magnetisch gespeichert wird, eine Forderung gegenüber dem Emittenten darstellt, der im Austausch für Geld ausgegeben wird, das für Zahlungstransaktionen erhalten wird, und der es ermöglicht, Zahlungen an eine andere Person als den Emittenten zu leisten. Ein E-Geld-Institut (EGI) ist dasjenige, das sein Geschäft mit der Ausgabe von E-Geld betreibt. Das Gesetz besagt, dass diese grundsätzlich einer Lizenz von die niederländische Bank brauchen. Das Freistellungsregelung Wft regelt Ausnahmen.[1] Voraussetzungen hierfür sind unter anderem, dass der Gesamtwert der finanziellen Verbindlichkeiten des Unternehmens im Zusammenhang mit der Ausgabe von E-Geld im Durchschnitt 5.000.000 € nicht überschreitet und das Unternehmen E-Geld ausschließlich über ein Zahlungsinstrument oder ein E-Geld-Konto ausgibt .Geld, auf dem maximal 150 € gleichzeitig gespeichert werden können (die Erläuterung zeigt, dass es nicht um die Einzahlung, sondern um den Saldo geht: Der Wert des elektronischen Geldes pro Beförderer übersteigt nicht 150 €). Wie bereits erwähnt, ist keine Lizenz erforderlich, wenn mit elektronischem Geld nur beim ausgebenden Institut selbst bezahlt werden kann. Dies ist zum Beispiel bei Handelsketten der Fall, die Geschenkkarten Verkäufe, die nur in den eigenen Geschäften verwendet werden können.[2] Bei großen Mengen stellt sich das Problem der Geldwäsche an der Tagesordnung.[3]

Siehe auch