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Go-Sanja | ||
| 3. September 1034 – 15. Juni 1073 | ||
| 71. Kaiser von Japan | ||
| Zeitspanne | 1068 – 1073 | |
| Vorgänger | Geh Reisen | |
| Nachfolger | Shirakawa | |
| Vater | Kaiser Gehen Sie Suzaku | |
| Mutter | Kaiserin Sadako | |
Kaiser Go-Sanj (後 三条 天皇, Go-Sanja-tenn, 3. September 1034 – 15. Juni 1073) war der 71 Kaiser von Japan, nach der traditionellen Reihenfolge.[1] Er regierte von 1068 bis 1073.[2]
Genealogie
Go-Sanjō wurde nach dem ehemaligen Kaiser benannt Sanjo. Das Präfix gehen- (後), kann als „später“ oder „zweiter“ übersetzt werden, was bedeutet, dass sein Name frei übersetzt „Sanjō der zweite“ bedeutet.[3] Sein persönlicher Name (imina) war Takahito-shinn (尊仁親王).[4]
Takahito-shinn war der zweite Sohn von Kaiser Zoon Gehen Sie Suzaku. Seine Mutter war Kaiserin (kōgō) Sadako. (禎子内親王), die dritte Tochter von Kaiser Sanjō. Go-Sanjo war der erste Kaiser seit 170 Jahren, dessen Mutter nicht zu den Fujiwara-Clan früher gewesen.[5]
Go-Sanjō hatte drei Kaiserinnen und sieben Kinder.[6] Einer von ihnen war der zukünftige Kaiser Shirakawa.
Leben
Da er nicht vom Fujiwara abstammt, ist Fujiwara no Yorimichi (der Kampaku von Kaiser Go-Reizei) widersetzte sich Go-Sanjs Ernennung zum Kronprinzen. Kaiser Go-Suzaku bestand jedoch darauf, dass sein zweiter Sohn Kronprinz wird. Als Go-Reizei kinderlos starb, war Go-Sanjō der einzig mögliche Erbe.
Go-Sanjō bestand darauf, ohne die Hilfe eines Kampaku persönlich zu regieren. Im Jahr 1069 führte er die Enkyū Shōen-Regelung ein und gründete eine Regierungsabteilung, die die verschiedenen shōen. Im Jahr 1072 wurde festgestellt, dass das Regierungssystem von Ritsury malfunction nicht funktionierte, woraufhin Go-Sanjō versuchte, die finanzielle Situation der kaiserlichen Familie zu stärken.
Im sechsten Jahr seiner Herrschaft dankte Go-Sanjō zugunsten seines Sohnes ab. Studien haben gezeigt, dass er dies möglicherweise aufgrund einer Krankheit getan hat. Nach seinem Rücktritt wurde Go-Sanjō buddhistischer Priester unter dem Namen Kongō-gyō. Er starb wenig später im Alter von 38 Jahren.
Quellen, Anmerkungen und/oder Verweise
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