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Gründung ist ein Prozess, durch den Dinge oder Personen kraft Regel, Gesetz, Konvention, Gewalt oder Macht miteinander verbunden werden; das Eingearbeitete wird Teil des Ganzen. Bei Gleichheit spricht man von Zusammenschluss. Wenn beispielsweise alle Beteiligten freie Wahl haben, spricht man von einem Beitritt.
Das Wort wird im allgemeinen Sprachgebrauch und im Recht für eine Vielzahl von Prozessen verwendet, daher sollte die Bedeutung aus dem Kontext ersichtlich sein. In einigen Fällen gibt es jedoch eine genau definierte Bedeutung, die in Gesetzen oder Verordnungen festgelegt ist. Dies ist in Belgien der Fall, wenn Land öffentlich annektiert wird Domain und in den Niederlanden bei der Eingliederung in die Adel.
Gerichtsstand gründen
Von Inkorporation kann man sprechen, wenn eine Regierung ein viel größeres Maß an Kontrolle über ein Territorium erlangt als zuvor. Der Begriff ist dann mehr oder weniger gleichbedeutend mit Annexion, Gründung Zuständigkeit über Territorium oder Eigentum. Beispiele:
- Mehr oder weniger friedlicher Anschluss Österreichs (Anschluss) und Sudetenland durch das Deutsche Reich im 1938 und Memelland im 1939.
- Voll Gründung im 1810 von dem Königreich Holland durch die Französisches Reich, der Höhepunkt eines Prozesses, der seit dem Batavische Republik.
- Kommunale Neuordnung - gilt als Eingemeindung, wenn eine sehr große Gemeinde Gebiet von einer kleineren Gemeinde übernimmt.
- In Belgien kann eine Gemeinde bereits öffentlich genutztes Land kostenlos in den öffentlichen Bereich überführen, wenn das Ziel von öffentlichem Interesse ist, beispielsweise Straßen. Diese Bedeutung der Eintragung ist im belgischen Recht definiert.[1]
Obligatorische Gruppenmitgliedschaft
Eine andere Form der Eingliederung ist obligatorisch (durch Regel, Gesetz oder Konvention) oder erzwungener Beitritt zu einer Gruppe. Beispiele:
- Inkorporation (Adel) - Aufnahme einer Person in den Adel eines Landes aufgrund der Anerkennung, dass diese Person bereits in einem anderen Staat dem Adel angehört. Die Verleihung des Adels erfolgt in den Niederlanden durch Elevation, Gründung oder Anerkennung. Die Bedeutung dieser Begriffe ist im Niederländischen festgelegt Adelsgesetz.[2] In diesem Fall gilt die Verpflichtung, eine Person zu adeln, nicht für die Person: Niemand ist verpflichtet sich auf das Adelsgesetz zu berufen. Es ist jedoch der Staat, der sich verpflichtet hat, denjenigen, die nach diesem Gesetz gültige Ansprüche geltend machen, eine Gruppenmitgliedschaft zuzulassen.
- Obligatorische Gewerkschaftsmitgliedschaft: Jeder, der in einer bestimmten Branche ein Arbeitnehmerverhältnis eingeht, wird automatisch in eine Gewerkschaft aufgenommen.
- Eingliederung in eine Gruppe von Sklaven, siehe Sklaverei.
- Einberufung in die Armee durch Wehrpflicht.[3]
- Aufnahme in a Harem
- Kindersoldat - Ein Kind, das in eine Regierungsarmee oder in eine organisierte und bewaffnete politische Gruppe eingezogen ist.
Zwischenform
- Knechtschaft - Das Herr erzwingt die Kontrolle über den Haushalt (Familie, Haus, Land, Vermögen) bestimmter Bewohner seines Territoriums und verpflichtet sie so in Gruppen zum Gehorsam. Diese Beziehung beinhaltet Aspekte der obligatorischen Gruppenmitgliedschaft sowie die Unterordnung unter eine sich ausweitende Jurisdiktion.
Andere
- EIN Zusammenschluss zwischen ungleichen Unternehmen, Vereinen oder Verbänden, a übernehmen. Auch wenn die ursprüngliche Verbindung nicht mehr besteht, zum Beispiel wegen Konkurs, man kann von Inkorporation sprechen, wenn AngestellteGruppen, Firmen oder Vereinsmitglieder werden Teil eines anderen, bereits bestehenden Vereins.
Siehe auch
- Kolonisation - Viele – aber nicht alle – Kolonisationen haben den Charakter einer Annexion.
- Nexus (Philosophie) - Das Wort Annexion lässt sich auf das lateinische Wort zurückführen Verbindung (Verknüpfung).
- Usurpator - Entität, die illegal Eigentum oder Befugnisse erwirbt.
Fußnoten
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