WikiDer > Lex (Rom)
Lex (V., Pl.: Gebühren; "Gesetz") ist ein Begriff aus dem Römisches Reich, womit im weiteren Sinne jede Rechtsvorschrift gemeint ist, im engeren Sinne jedoch nur solche Rechtsvorschriften, die bestimmte Verfahren durchlaufen haben. Der Ursprung des Wortes muss auf die Verben zurückgeführt werden Heer (lesen, insbesondere auswählen (aus)) oder ligare (Krawatte).
In dem Mittelalter wurde das Konzept lex im Zusammenhang mit Rechtssammlungen verwendet, in der neue Zeit es war hauptsächlich in der Rechtsphilosophie und der Verfassungsrecht benutzt.
Römisches Reich
Definition
Die römischen Schriftsteller verstanden unter lex eine Vorschrift oder Anordnung der Hoheitsgewalt eines Staates, die, schriftlich veröffentlicht, mit Rechten oder Pflichten an die Untertanen dieses Staates gerichtet ist.
Lex est commune praeceptum, virorum prudentium consultum, delictorum, quae sponte vel ignorantia contrahuntur, coercitio, communis rei publicae sponsio.
EIN lex (Gesetz) ist ein allgemeiner Grundsatz, der von anspruchsvollen Männern erlassen wird, wonach vorsätzlich oder unabsichtlich begangene Straftaten im öffentlichen Interesse mit Strafe bedroht sind.
Quae scripto sancit quod fills, aut iubendo, aut vetando.
Was von der Schrift bestimmt ist, das heißt (etwas), entweder durch Zulassen oder Nicht-Zulassen (von etwas).— Cicero, der legibus ich 6.
(siehe auch der legibus II 16.)