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Mandaatgebied

EIN Mandatsgebiet oder kurz Mandat ist der Vormundschaft nach dem Erster Weltkrieg auf der Grundlage von Artikel 22 der Charta der Liga der Nationen, die von verschiedenen Staaten ausgeübt wurde (Verpflichtungen). Diese Vormundschaft wurde über ehemalige . ausgeübt Deutsche Kolonien und Teile der Vergangenheit Osmanisches Reich, unter der Aufsicht des Mandatsausschusses der Liga der Nationen. Dieses Bereiche kann in der Tat als Annexion der DeutscheKolonien und Teile des Osmanischen Reiches von den Siegern der Großer Krieg.

Es wurde unterschieden zwischen A-Mandaten, Bereichen, die grundsätzlich für die Selbständigkeit in Frage kamen, die aber als befristet zu verwalten galten, B-Mandate, die auf unbestimmte Zeit als eigenständige Einheit vom Mandatsträger zu verwalten sind, und C-Mandate , indem er den Mandatsträger als Teil des eigenen Territoriums oder der eigenen Kolonie verwaltet.

A-Mandate

B-Mandate

C-Mandate

Nach dem Zweiter Weltkrieg die Mandate wurden umgewandelt in Treuhandschaften unter der Aufsicht des Treuhandschaftsrat des Vereinte Nationen, die im Gegensatz zum Mandatsausschuss Untersuchungen vor Ort durchführen konnte. Japanische Mandate in der Südsee kamen unter US-Verwaltung Treuhänderschaft der pazifischen Inseln); Südafrika weigerte sich, den Treuhandvertrag zu unterzeichnen und regierte weiterhin Südwestafrika als C-Mandat.

Afrika und Naher OstenOzeanien
Völkerbund Mandat Naher Osten und Afrika.pngMandat des Völkerbundes Pacific.png
1. Syrien, 2. Libanon, 3. Palästina, 4. Transjordanien, 5. Irak, 6. Britisch-Togoland, 7. Französisch-Togoland, 8. Britisch-Kamerun, 9. Französisch-Kamerun, 10. Ruanda-Urundi, 11. Tanganjika, 12. Südwestafrika1. Japanisches Mandat, 2. Australisches Mandat, 3. Britisches Mandat, 4. Neuseeländisches Mandat