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Das Ministerialität entstand aus mittelalterlichen Feudalverhältnissen und besteht aus Dienst- oder Feudaladel.
Mit dem Verschwinden der Macht und der Rechtsverhältnisse der Römisches Reich (5. Jahrhundert n. Chr.) kam es in Europa zu einer Zersplitterung der Macht. Lokale Herrscher stellen sich als bewaffnete Beschützer auf (Lehnsherr) von a Gebiet. Im Laufe des frühen Mittelalters gaben praktisch alle in diesen Gebieten ihre Freiheit als... Leihgerät im Austausch für den Schutz des Feudalherrn. Um sein Territorium zu regieren, gab der Feudalherr Territorien an lokale Würdenträger. Diese Personen (meliores). liber feodorum. Als der Lehnsherr neben der Anerkennung der Vererbung des Amtes Freiheit gewährt (oder anerkannt), stiegen sie in den niederen Adel auf.
Dienstgrade der Ministerialität
- Gerichtsvollzieher, Polizist, Polizist.
- Bannerlord, Träger des Banner des Lehnsherrn und Heerführers.
- Gerichtsvollzieher (Schatzmeister), zuständig für die Erhebung der Steuern.
- Drost (lat. Dapifer, Drossarde, offiziell), oberste Verwaltungsbehörde und Richter in einem Amt.
- Steward (lat. Magister curiae), zuständig für den Hofhaushalt des Lehnsherrn.
- Hausmann (Hüsmann, lat. Villicus), freier Eigentümer, Strafverfolgungsbeamter und Richter in einem Weiler oder einer landwirtschaftlichen Gemeinde.
- Kammerherr (lat. Cameriarius, Eunuchen, Steward), die mit dem Hofhaushalt, Einnahmen und Ausgaben des Lehnsherrn verrechnet werden.
- Marschall (lat. Marskalk), Leiter des Gestüts, Ratgeber des Lehnsherrn.
- Meier (lat. Maiorum), Verwalter und Steuereintreiber der glorreichen Länder.
- Ruwaard, Direktor der Region der Vermieter.
- Gießen (Mundgießen) (lat. Pincerna, mundschenk), Mitglied des Hofes des Lehnsherrn, zuständig für die Beaufsichtigung der Weinkeller.
- Schult (lat. sculetus, Magistrat), Strafverfolgungsbeamter und Richter in einem Weiler oder einer landwirtschaftlichen Gemeinde.