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| Mödlinger Straße | |||
| Land | Österreich | ||
| Zustand | Niederösterreich | ||
| Länge | 50,1 km | ||
| Maut | Zollfrei | ||
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| Route | |||
Das Modlinger Straße (B11) ist eine Bundesstraße in der österreichisch Zustand Niederösterreich
Die B11 verbindet Schwechat durch Modellbau mit Weißenbach an der Triesting. Die Straße ist 50,1 km lang.
- Richtungen
Die Straße beginnt in Schwechat an einer Kreuzung mit dem B14. Die Straße führt weiter nach Westen Lanzendorf, Maria-Lanzendorf und kreuzt an einem Kreisverkehr südlich des Dorfes de B15, Die Straße geht weiter ahau wo sie die B16 Kreuze. Die Straße geht weiter und überquert die B230 und kommt durch Biedermannsdorf. Dann kreuzt die B11 die Ausfahrt Wiener Neudorf A2 und einstecken Wiener Neudorf an einer Kreuzung auf der B17. Die B11/B17 fahren zusammen bis in Modellbau wo sie die B12 Kreuz. Etwas weiter südlich biegt die B11 wieder nach Westen ab und geht weiter Hinterbrühl, gaaden, Heiligenkreuz und überquert sie am Ausgang Mayerling A21 und kreuze sie ein Alland das B210. Der B11 läuft noch Griosbach, nostachen danach ist sie in Weißenbach an der Triesting endet an einer Kreuzung mit der B18.
- Geschichte
Das Heiligenkreuzer Straße zwischen Mödling und Alland war ursprünglich eine Privatstraße der kaiserlichen Forstverwaltung. Die Straße wurde 1827 vom Staat übernommen. Seit dem 1. November 1827 hatten Mödling und Heiligenkreuz zwei Mautstellen[1] später wurde auch in Alland eine Mautstation gebaut. Die Mautstellen in Heiligenkreuz brachten dem Land ca. 1.500. im Jahr 1856 Gulden auf. Wegen ihrer geringen überregionalen Bedeutung wurde die Straße 1869 an das Land Niederösterreich übergeben und wurde zur Landesstraße.
Das Mödling-Altenmarkter Straße gehört seit dem 1. April 1959 zu den Bundesstraßen in Österreich.[2]
Seit dem 1. Januar 1972 endet die B11 in Schwechat.[3]
Verweise
- ↑Circulare der k.k. Landesregierung im Erzherzogthume Oesterreich unter der Enns vom 5. May 1827, veröffentlicht in der Wiener Zeitung vom 12. Mai 1827, Amtsblatt S. 631.
- ↑Bundesgesetz vom 18. März 1959, mit dem das Bundesstraßengesetz neuerlich abgeändert wird, Verzeichnis H.
- ↑Kundmachung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 10. Juni 1976 gemäß § 33 Abs. 4 des Bundesstraßengesetzes 1971 bezüglich des Landes Niederösterreich, BGBl. Nein. 337/1976.
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