WikiDer > Onoribo
| onoribo | |
| Land | Surinam |
| Wasserteilchen | Paracreek, Pararak Creek |
| Produziert | Holz, Zuckerrohr |
| Beschrieben auf | www.surinamepaviljoens.com www.surinamepaviljoens.com www.surinamepaviljoens.com |
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onoribo ist ein Plantage, liegt in den Surinam Kreis Para.[1][2]
Die Plantage wird erstmals auf der sogenannten Karte von Lavaux von 1737, aber sie war bereits 1699 bekannt. Die Plantage war 2710 Felder groß. Die Besitzerin war Sara Jacoba Boogaard, die Witwe von Gillis Daenens. Sie starb 1749 und das Inventar ihres Besitzes besagte, dass Onoribo eine kleine Zuckerplantage mit 82 . besaß Sklaven früher gewesen. Der Wert der Plantage betrug 82.189,60 Gulden. 1770 ist die Plantage im Besitz der Firma N. de Kruyt en Compagnons. 1793, im Surinamischer Almanach darauf hingewiesen, dass die Plantage Holzerde ist und dass der Eigentümer dann die Erben C.G. edel sein. Gerrit Haydts ist der Direktor und die Herren J.F. Andreas und Sohn.
François Gaspard Caupain und William Fransua (François) Caupain (Mit-)Eigentümer von Plantage Overtoom jeder besaß die Hälfte von 1392 der 1440 Aktien (96,7%) der Plantage Onoribo. Diese Aktien wurden im Rahmen einer öffentlichen Auktion im „Surinames Department of Unmanaged Boedels and Weezen“ unter dem Venddu-Meister J.C. Gomperts versteigert. Die Hausrat-Auktion wurde am 29. Juni 1865 über eine surinamische Staatspublikation in der Westindien, eine "Tageszeitung, die sich den Interessen von Niederländisch-Guayana widmet".[3] Die restlichen 48 Eigentumsanteile an Waldland Onoribo wurden am 14. Juli 1865 per Übertragungsurkunde über Martini van Geffen - den Gerichtsschreiber - als proportionaler Eigentumsanteil an François Gaspard Caupain und seinen (Stief-)Sohn William Fransua . übergeben .[4]
Bei einer öffentlichen Versteigerung befindet sich die Hälfte des oben genannten Gesamteigentums in Houtgrond Onoribo, lediglich der 50%-Anteil von William Fransua Caupain wird als unbeaufsichtigter Nachlass beim Notar J.W.J. Pape am 31. Juli 1873, am 27. Juni 1873 über die Staatsveröffentlichung bekannt gegeben.[5]
