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Rijksvorst

EIN königlicher Prinz (Deutsche Reichsfürst, Latein Princeps regni oder Reich) war in der Heiliges Römisches Reich ein Adliger Frost, Sie sind leihen direkt von der Deutscher König hatte, der auch oft die . hatte kaiserlicher Titel hätten. Es war also ein feudale RechteZustand Unreifed.h. keinem anderen Herrn als dem Kaiser untergeordnet.

Das Fürstenstaat wurde vom Kaiser gewährt. Im Spätmittelalter bedeutete es eine gewisse Garantie gegen Mediatisierung oder von einem anderen, mächtigeren Herrn abhängig zu werden.

Geschichte

Vor dem 12. Jahrhundert wurde das Wort Prinz (Princeps, der Erste, der Erste) für jeden hochrangigen geistlichen oder weltlichen Herrscher verwendet. Um 1180-1190 scheint der Titel im Reich von gewissen Privilegien begleitet zu sein, die normalerweise nur dem König zustehen. Zu dieser Zeit gab es etwa 90 geistliche und nur 22 weltlich anerkannte Monarchen. Die Geistlichen waren besonders Fürstbischöfe und Abteifürsten. Die nicht-spirituellen waren:

Zu ihren Privilegien gehörte anfangs auch die Wahl der Könige, die aber im 13. Wähler.

Bei der staatliche Matrikel (Grundgesetz) von 1521 unter den geistlichen Fürsten die vier Erzbischöfe von Magdeburg, Salzburg, Besançon und Bremen, neben 46 anderen Bischöfen. Diese Zahl ging bis 1792 allmählich auf 33 zurück, auch weil sich unter anderem die Erzbischöfe von Magdeburg und Bremen an die to Protestantismus gekannt hatte und ihren Titel säkularisiert wurde. Mit dem bischöflichen Titel Utrecht das war schon mal passiert. Außerdem gab es auch die Mediatisierung und die Tatsache, dass die Diözesen Wallis, Genf und Lausanne wurde Schweizer. Cambrai und später die Drei Diözesen von Verdun kamen Metz und Toul unter den französischen König.

Die Zahl der weltlichen Monarchen hingegen stieg bis zum Ende des 18. Jahrhunderts allmählich auf 61 an.

Die Monarchen bilden auf der Reichstag ein Fürstenrat, ebenfalls Frostbank namens. Dazu gehörte 1792 auch die Fürstbischof von dem Fürstbistum Lüttich und der Fürst-Abt von dem Fürstentum Stavelot-Malmedy (jetzt Belgien). Auch der Prinzen von Oranien waren Prinz des Königreichs in der Eigenschaft des Herrn der of Grafschaft Nassau (Nassau-Hadamar).

Siehe auch