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Zugpersonal ist Mitarbeiter von a Eisenbahnunternehmen an Bord dienen a Zug. Sie sind vor, während und nach jeder Zugfahrt für den reibungslosen Ablauf der Fahrt, den Komfort und die Sicherheit des Passagiere und der richtige Umgang mit Unfälle und Katastrophen.
Manchmal gibt es auch Personal von Catering-Unternehmen (zum Beispiel Betrieb a Schienenausschreibung) im Zug, der nicht zum Zugpersonal gehört. Sobald diese Personen jedoch mit der begleitenden Ausbildung bei Katastrophen eine Rolle spielen, etwa bei der Evakuierung des Zuges, gelten sie als Zugpersonal.
Gelegentlich mit dem Zug kommendes Personal wie Kontrollteams oder Bahnpolizei gelten nicht als Zugpersonal, da es nicht an den Zugverkehr angeschlossen ist.
Das Zugpersonal der meisten Eisenbahnunternehmen hat besondere Statuten und Arbeitsverträge, die sich von denen des Büropersonals unterscheiden. In Europa werden die Schulungen für das Zugpersonal durch den Bahnaufsichtsbeamten geprüft, der auch den Bahnunternehmen die Betriebserlaubnis erteilt. Im grenzüberschreitenden Verkehr benötigt das Personal eine zusätzliche Ausbildung, um in beiden Schienennetzen/Ländern arbeiten zu können.
Beispiele
- Treiber (Lokführer, Wagenlenker, Meister)
- Dirigent (Chefdirigent (HC), Controller, Zugchef)
- Heizer (Schüler, op Dampflokomotiven)
- Hemmstoff (noch nicht alle Züge pünktlich durchgehend gebremst Waren)