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Zeeverzekering

Das Seeversicherung ist eine besondere Branche unter den Transportversicherung im Belgien.

Die Besonderheiten des Seehandels gehen Hand in Hand mit den Besonderheiten der Seeversicherung. Die Seeversicherung hat eine reiche Geschichte im Laufe der Jahrhunderte und hat sich mit den technologischen Innovationen des Seeverkehrs und der wachsenden Bedeutung des Völkerrechts weiterentwickelt.

Seerecht und Seeversicherung

Das Seerecht besteht aus mehreren Zweigen. Das Seerecht und das Seerecht sind die beiden wichtigsten in dieser Hinsicht. Die Seeversicherung ist nah am Seerecht. Wir können nicht Beschädigung in die Last einführen, ohne die Frachtbrief zu beschwören. Der Frachtbrief enthält die weitere Abwicklung der Ladungen, während die Transportversicherung die finanziellen Folgen des Schadens abdeckt. Das Seerecht befasst sich mit allen Aspekten, die mit der Durchführung von Handelsbeziehungen und der Durchführung des Handels zu tun haben. Wir finden das Gesetz des Meeres wieder dabei Kodex für bestimmte Privilegien auf Seeschiffen und sonstige Bestimmungen. Das Seerecht ist jedoch veraltet. Zu Beginn des 21. Jahrhunderts arbeitet ein Erneuerungskomitee an seiner Erneuerung.

Das internationale Seerecht enthält die legale Regeln über die Abgrenzung der verschiedenen Seegebiete. Das internationale Seerecht bestimmt auch die rechtlichen Bestimmungen, die für die verschiedenen Seegebiete gelten. Schließlich ist es folgerichtig, dass das Seeversicherungsrecht die gesetzlichen Regelungen zur Sachversicherung als Haftpflichtversicherung.Die Transportversicherung ist typologisch unterteilt in:

  1. Betriebsversicherung
    1. Casco-Versicherung: d.h. die Versicherung, die das Transportmittel im Rahmen des Warentransports versichert. Im Rahmen einer Transportversicherung können dies sein: das Schiff, die Bahn, der LKW, das Flugzeug etc.
    2. Frachtversicherung: d.h. die Versicherung der Fracht. Im Rahmen einer Transportversicherung kann es sich dabei um gigantische Summen handeln. Der richtige Transport der Ware ist oft entscheidend.
  2. Haftpflichtversicherung
    1. im Vertrag: die Haftung gegenüber den Vertragsparteien
    2. bei "delikt": die Haftung gegenüber Dritten

Transportversicherung in Belgien und Aufgabe

In Belgien werden die Versicherungspolicen von der belgischen Regierung kontrolliert. Wir brauchen viele Richtlinien von der Europäische Union auch bei der Funktionsweise des Sektors berücksichtigt werden.

  • In Belgien kann jeder, der wegen eines Eigentums- oder sonstigen dinglichen Rechts oder wegen einer Haftung im Zusammenhang mit der Sache ein Interesse an der Erhaltung einer Sache hat, diese versichern lassen. (Art. 4 Kodex bestimmter Privilegien auf Seeschiffen und verschiedene Bestimmungen)

Es Versicherungsrecht hat jedoch ein breiteres Spektrum an Versicherungsmöglichkeiten im Rahmen des Seetransports.Die Seeversicherung kann umfassen:

  1. Rumpf und Kiel des Schiffes
  2. das rig und das Hebebühne
  3. die Ausrüstung und die Proviant
  4. die Fracht
  5. die geladene Ware
  6. für andere siehe Kunst. 191 Kodex für bestimmte Privilegien auf Seeschiffen und sonstige Bestimmungen)

Wir können praktisch beschreiben, dass die Grundlage Artikel 4 ist, mit der Ausdehnung auf alle Personen, die ein wirtschaftliches Interesse zeigen.

  • Zugunsten von Versicherer alle Verluste und Schäden, die durch Sturm, Schiffbruch, Strandung, Kollision, erzwungene Kursänderung, Reise oder Schiff, Aufschlag, Feuer, Explosion, Plünderung und im Allgemeinen durch jede andere Gefahr auf See entstehen.

Übernimmt der Versicherer das Kriegsrisiko, so haftet er für alle Schäden und Verluste, die versicherten Sachen infolge von Feindseligkeiten, Vergeltungsmaßnahmen, Kriegserklärungen, Blockaden, Festnahme von oben, Belästigung durch anerkannter oder nicht anerkannter Regierung und im Allgemeinen von allen Vorkommnissen und Gefahren des Krieges.

  • Ein Merkmal der Transportversicherung ist das „vermeintliche“ Risiko:

Ein nach dem Verlust oder Eintreffen der Versicherungsgegenstände abgeschlossener Versicherungsvertrag ist nichtig, wenn nachgewiesen wird, dass der Versicherte vor Vertragsabschluss über den Schaden oder den Versicherer informiert worden sein muss.

  • Aufgabe ist der wichtigste Teil der Transportversicherung. Der Verzicht ist das Recht des Versicherten des Schiffes und/oder der Ladung bei Verlust auf das Eigentum an dem versicherten Gut gegen vollen Ersatz des Versicherungswertes zu verzichten. Sie ist nicht widerruflich und bedingungslos. Der Rücktritt kann nur vom Versicherer geltend gemacht werden und kann niemals vor Reiseantritt geltend gemacht werden.

Der Verzicht auf die versicherten Sachen kann erfolgen:

  • bei Einnahme,
  • Schiffswrack,
  • Strandung mit Gedränge,
  • bei Festnahme durch die Regierung
  • Unwürdigkeit wegen Seegefahr,
  • Verhaftung durch eine fremde Macht,
  • Verlust oder Beschädigung der versicherten Sachen, wenn der Verlust mindestens drei Viertel beträgt.

Bei Verlust oder Beschädigung eines versicherten Gegenstandes sind einige Formalitäten zu erledigen. Diese können wir nach Art, aber auch nach Verfahrensvorgehen einordnen und müssen nach Kenntnisnahme des Schadens an den versicherten Sachen eine Erklärung abgeben. Der Versicherer muss diese akzeptieren, im Streitfall ist eine gerichtliche Entscheidung erforderlich. Die Zahlung erfolgt vollständig oder provisorisch über den Versicherer. Unwiderruflicher Eigentumsübergang (versicherte Sachen) vom Versicherten auf den Versicherer. Die abschließenden Formalitäten werden nach dem Verfahren des Bürgerlichen Gesetzbuches erledigt.

Warenversicherungspolice Antwerpen vom 20. April 2004

Als wichtiger Hafen hat Antwerpen eine eigene Versicherungspolice Politik entwickelt. Die letzte stammt vom 20. April 2004. Die Antwerpen-Police dient hauptsächlich der Versicherung von Fracht/Waren, ursprünglich auf See und Binnenwasserstraßen, später aber auch zu Lande und in der Luft.Die ursprüngliche Police war aufgrund der unstrukturierten Ergänzung von Ergänzungen. Das Ganze wurde durch die Hinzufügung von Klauseln, die später mehrmals geändert wurden, so unübersichtlich.

Daher die neue Version, die "Warenversicherungspolice Antwerpen 2004". Die Antwerpener Police weicht in einigen Fällen vom allgemeinen Versicherungsrecht ab, was angesichts des liberalen Charakters des Versicherungssektors kein Problem darstellt.

Quellen

  • Buyl, P., Praktische Einführung in die Transportversicherung (Ware), Borsbeek 1988
  • Dieryck, C., Transportversicherung und Schadenersatz, Brüssel, Larcier, 2005
  • Ponet, F., Die Warenversicherungspolice von Antwerpen, Antwerpen, Kluwer, 2008, 284 p.