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Azewijnse-Pferd | ||
| Datum | 6. April1915 | |
| Körper | Oberster Gerichtshof der Niederlande | |
| Richter | B.H.M. Hanlo, CO. Segers, H. Hessen, H.M.A. Savelberg, Jr. Rh. Feith | |
| Adv.-Gen. | L.Ch. beiser | |
| Art des Falles | Strafkammer | |
| Verfahren | Kassation | |
| Thema | verbotener Export eines Pferdes, Locus delicti | |
| Stattfinden | NJ 1915/427 | |
| ECLIA | ECLI:NL:HR:1915:BG9430 | |
Azewijnse-Pferd (HR 6. April 1915, NJ 1915/427) ist das Rufzeichen von a Beurteilung der Holländer Hoher rat im Zusammenhang mit der verbotenen Ausfuhr eines Pferdes zu Beginn des Erster Weltkrieg.
Fall
Während der Erster Weltkrieg es gab ein Ausfuhrverbot für Pferde. Zwischen den Deutschen Klein-Netterden und die Holländer KirchendorfAzewijn in der ehemaligen Gemeinde Bergh (jetzt Gemeinde Montferland), liegt ein Kanal, der Recht, auch bekannt als Wildt oder Grenskanaal. Von der deutschen Seite des Kanals warf ein deutscher Mann auf der niederländischen Seite des Grenzkanals einem Pferd eine Schlinge um den Hals. Durch Ziehen am Seil wurde das Pferd durch das Wasser nach Deutschland gezogen.
Justizverfahren
Der Deutsche argumentierte, dass er, indem er in Deutschland am Seil zog, ein Pferd nach Deutschland einführte und kein Pferd in die Niederlande exportierte, so dass das niederländische Gericht nicht zuständig sei. Allerdings war er Gericht zu zwei Monaten Gefängnis verurteilt und in Beschwerde durch die Gericht zu drei Monaten Gefängnis wegen verbotener Pferdeausfuhr am 7. September 1914 Kassationsbeschwerde wurde abgelehnt.
Der Oberste Gerichtshof hat entschieden:
- Dass es durchaus möglich ist, im Ausland in den Niederlanden eine Straftat zu begehen.
- Durch das Ziehen eines Seils, das an ein Pferd gebunden wurde, das sich auf niederländischem Territorium befand, befand sich der Tatort in den Niederlanden und das niederländische Gericht war zuständig.
- In den Niederlanden war demnach eine Straftat (locus delicti) verübt worden. Die verhängte Freiheitsstrafe wurde aufrechterhalten.
In diesem Urteil erweiterte der Oberste Gerichtshof die Zuständigkeit des niederländischen Gerichts, indem er festlegte, dass man mit einer Urkunde an einem anderen Ort als seinem Wohnsitz handeln kann.
Relevanz
Mit dem Aufkommen des Internets ist dieses alte Urteil auch heute noch aktuell. Schließlich ist nicht der Ort des Täters, sondern der Tatort ausschlaggebend für die Kriminalität. So kann jemand in den Niederlanden hinter einer Tastatur im Ausland eine Straftat begehen, wie z Virus Verbreitung von Kinderpornografie.[1]
Verweise
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