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EIN Vorteil (von: bene = gut, und ficere = tun) war ein wenn Gefallen übertragenes Amt in der Mittelalter. Die Bedeutung wurde sowohl im weltlichen als auch im kanonischen Recht verwendet.
weltliches Recht
In dem Tauschwirtschaft zum Zeitpunkt der Frankenreich könnten Vasallen nur von ihnen belohnt werden und es Nießbrauch davon zu geben. Das war anfangs Vorteil genannt und damit gebunden die Herr sein Vasallen zu sich selbst. Diese waren verpflichtet, dem Herrn in Kriegszeiten mit Männern zu helfen. Daraus entwickelte sich das System zum Feudalismus.
Ab dem zehnten Jahrhundert wurde davon gesprochen feudum und wurde Leistungen nur für den Kirchendienst verwendet.
Kanonisches Recht
Vor dem 5. Jahrhundert war nur von gemeinsamen Einkünften aus a die Rede Diözese. Danach wurden bestimmte Dinge an Geistliche auf Lebenszeit geliehen. Daraus entwickelte sich ein geistliches Amt (amtieren) mit Anspruch auf die Einkünfte aus dem Pfründe in Verbindung gebracht. Die Einnahmen stammten aus dem Erlös von Spenden, zum Beispiel in Form von Land, von Gläubigen. Dieses Einkommen wurde erzielt, indem Messen an einem festen Ort und zu festen Zeiten einer bestimmten Person gewidmet wurden a Altar. Dies könnte zum Beispiel ein Altar von a . sein Gilde der Bogenschützen oder Bruderschaft.
EIN vicaria ist im Allgemeinen ein beneficium ecclesiasticum. Neben dem weltlichen Recht unterlag diese Stiftung auch dem geistlichen Recht. Es gab Vikariate, deren Einkommen für einen Priester oder Seelsorger bestimmt war und die zuvor nicht mit der Seelsorge verbunden waren (vicaria sine cura animarum). Außerdem machte es einen Unterschied, ob ein Laie der Fahrer war (vicaria Patronatus laicalis) oder der Pfarrer. Der Kleriker, der die Messe feierte, wurde der Nutznießer oder Träger der Leistung.
Wenn es einen gäbe beneficium simplex der Benefizempfänger musste kein Priester sein, sondern nur Tonsur empfangen haben, also spirituell sein. In diesem Fall musste er einen Priester ernennen, um die Messe zu halten, aber die Begünstigten erhielten das Einkommen. Er musste die Kosten für die Benutzung der Kirche erstatten.
Der Wohltäter wurde in einer Zeremonie eingesetzt, bei der er in Anwesenheit von zwei Zeugen die vier Ecken des Altars, den Kelch, das Messbuch und die Ornamente berühren musste.
Bis zum Beschlagnahme des Kircheneigentums während der Französische Revolution wurde am meisten Leistungen abgeschafft. Mit der Einführung des kirchlicher Kodex ab 1917 stieg diese Zahl wieder an. Heute jedoch sind die Geistlichen nicht mehr auf das Wohltatssystem angewiesen.