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EIN Hof ist ein Aufstellungsort, der für die Errichtung einer Einrichtung oder eines Bauwerks oder für die Erbringung einer Dienstleistung vorbereitet wurde. Es wird oft als die Platzierung von bezeichnet Artillerie oder von Eisenbahnausrüstung.
Eisenbahnhof
EIN Eisenbahnhof ist eine Seite, die mit mindestens zwei . ausgestattet ist Spuren und ein Schalter. Ein Bahnhof kann auch sehr groß sein. Bahnhöfe haben oft spezifische Funktionen.
Überholen, Überholen oder Überqueren der Strecke
Ein zweigleisiger Abschnitt auf einer meist eingleisigen Strecke zum Überqueren oder Überholen[1] von Zügen.
Bahnhofshof
Ein Abstellgleis an einem Bahnhofsgebäude und/oder anderen Einrichtungen für Reisende ist a Bahnhof. Der Hof verfügt über eine Reihe von Gleisen mit Bahnsteigen, um den Ein- und Ausstieg der Reisenden zu erleichtern.
Ein Be- und Entladeplatz oder Terminal
Zum Be- und Entladen von Waren in Eisenbahnwaggons.[2] Große Höfe zum Be- und Entladen sind Umschlagbereiche oder Terminals.
Ein Staging-Bereich
EIN Bühnenbereich ist ein Hof zum Aufstellen oder Abstellen von Bahnausrüstung.
Rangierbahnhof
EIN Rangierbahnhof ist ein Rangierbahnhof mit Güterzüge, d.h. einen oder mehrere Güterzüge in Teile mit gleichem Ziel aufteilen und neue Güterzüge mit den Teilen mit gleichem Ziel zusammenstellen.
Siehe auch
Externer Link
- Hof in den Eisenbahndefinitionen von Infrastruktur (ehemals Railpedia)
- Menno van Coehoorn-Stiftung, Terminologie.
Verweise
- ↑Bahn Leeuwarden - Groningen (- Deutschland). Arbeitsgruppe Eisenbahn in Friesland (WgSiF). Abgelegt am 14. Mai 2019. Zugegriffen unter 14. Mai 2019. "Weil das Überholgleis nur eine begrenzte Länge hat, ist Hardegarijp nicht geeignet, dass Züge aneinander vorbeifahren: Aufgrund der kurzen Länge des Überholgleises muss mindestens einer der Züge anhalten oder sehr langsam fahren."
- ↑Öffentliche Be- und Entladeplätze. BahnFracht. Abgelegt am 14. Mai 2019. Zugegriffen unter 14. Mai 2019. „Öffentliche Be- und Entladestellen sind sinnvoll für Unternehmen, die Güter per Bahn empfangen oder versenden möchten, aber keinen eigenen Bahnanschluss haben. Die Nutzung der Schiene ist weiterhin über eine nahegelegene öffentliche Be- und Entladestelle möglich.“