WikiDer > Höhere Gewalt

Overmacht

Macht der Mehrheit ist ein Rechtsbegriff, der eine nicht zurechenbare Leistungsunfähigkeit bezeichnet, aufgrund derer die Person die betreffende Person ist von dieser Verpflichtung befreit. Schließlich gehe man davon aus, dass „niemand an das Unmögliche gebunden ist“. Eine Situation höherer Gewalt kann beispielsweise durch Zufall, Naturereignisse oder Handlungen von the Dritte. Eine Sonderform der letztgenannten Form für höhere Gewalt wird manchmal auch als bezeichnet Fait du Prince benutzt für Willkür von der Regierung. [1]

Sprichwort

Der römische Jurist Celsus formuliert in graben. 50.17.185 es Latein Prinzip Impossibilium nulla obligatio est ("Es besteht keine Verpflichtung, das Unmögliche zu tun"). Im 16. Jahrhundert Nevizzano eine Variante davon: Ad impossibile nemo tenetur ("Niemand ist an das Unmögliche gebunden"). Dieses juristische Sprichwort wird oft in der Französisch zitiert: À l'unmöglich null n'est tenu.

Belgien

Nach belgischem Recht gilt höhere Gewalt nicht allgemeiner Rechtsgrundsatz. Es ist ein Konzept, das in verschiedenen Gesetzen begründet ist, das jedoch in verschiedenen Rechtsgebieten recht ähnlich ist.[2] Der Schuldner innerhalb von a Zustimmung ist befreit vom Sein Engagement wenn er aufgrund höherer Gewalt daran gehindert ist (Art. 1148 des Bürgerlichen Gesetzbuches).[3] Biene Arbeitsverträge wird früher entschieden, die nicht erfüllbare Verpflichtung auszusetzen. Auch bezüglich außervertragliche Haftung Höhere Gewalt führt zur Befreiung. In dem Strafrecht ist es ein Schuldausschlussgrund (Art. 71 Sw.). Auch innerhalb der Verfahrensrecht Gibt es Regelungen für Terminüberschreitungen oder sonstige Verstöße aufgrund höherer Gewalt?

Die Niederlande

Höhere Gewalt wird in Artikel 6:75 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches wie folgt definiert:

Ein Mangel kann dem Schuldner nicht angelastet werden, wenn er nicht auf ihn zurückzuführen ist Schuld, noch per Gesetz, Rechtsakt oder Ansichten im Verkehr vorherrschend geht auf seine Kosten.

Was unter den Begriff höhere Gewalt fällt, hängt von den Umständen ab. Zu diesem Zweck können wir unterscheiden natürliche Bindungen, vertragliche Vereinbarungen jetzt sofort Verpflichtung nach besten Kräften und Vereinbarungen mit a Ergebnisverpflichtung.

Bei vertraglichen Vereinbarungen mit Ergebnispflicht liegt höhere Gewalt in der Regel nur bei sogenannten „höhere Gewalt“ im Englischen vor. Dazu gehören Naturkatastrophen und Terroranschläge. Bei vertraglichen Vereinbarungen mit Best-Effort-Verpflichtung kann der Begriff der höheren Gewalt auf solche Umstände ausgedehnt werden, die den Ausgang ungewiss machen. Dies kann ein Anwalt sein, der sich mit einem komplexen Fall befasst, oder Mediziner, die jemanden wiederbeleben. Fehler von Leistungserbringern und Leistungserbringern sind hiervon jedoch nicht erfasst. In solchen Fällen höherer Gewalt muss keine Entschädigung gezahlt werden, jedoch muss jede Gegenleistung rückgängig gemacht werden.[4]

Eine besondere Form der höheren Gewalt ist Notstand. Dann kommt es konkret nicht von a rechtswidrige Handlungweil der Täter ein höheres Ziel vor Augen hat. Stehlen Sie beispielsweise im Brandfall eine Leiter, um jemanden zu retten.

Im Falle von Verkehrshaftung Für höhere Gewalt gelten besondere Regeln.

Die strafrechtliche höhere Gewaltmaj

Die strafrechtliche Höhere Gewalt ist a strafrechtlicher Ausschlussgrund und ist in Artikel 40 des wie folgt kodifiziert Strafrecht

Wer eine durch höhere Gewalt gezwungene Handlung begeht, ist nicht strafbar.

Höhere Gewalt kann in 2 Kategorien eingeteilt werden:

  • psychische höhere Gewalt: wenn der Verdächtige aufgrund eines großen psychologischen Drucks vernünftigerweise nicht aufgefordert werden konnte, anders zu handeln
  • Ausnahmezustand: wenn der Verdächtige aufgrund widersprüchlicher Interessen oder Pflichten vernünftigerweise nicht aufgefordert werden konnte, anders zu handeln. Siehe zum Beispiel es Optiker Urteil (1923).

Eine erfolgreiche Berufung auf psychologische höhere Gewalt erfordert einen äußeren Drang, dem der Verdächtige nicht vernünftigerweise widerstehen konnte und nicht anbieten musste.[5]

Siehe auch

Nüsse

  1. Höhere Gewalt und Impresion in rechtsvergleichender Sicht Lisa Snauwaert, 2019, S. 38-41
  2. Joelle Rozie, Stefan Rutten und Alois Van Oevelen, Macht der Mehrheit, 2015, ISBN 9789400006911
  3. Aloïs Van Oevelen, "Force majeure and Imprevision im belgischen Vertragsrecht", in: Magazin für belgisches Wirtschaftsrecht, 2008, Nr. 2, p. 603-641
  4. Oberster Gerichtshof 05-09-2008, ECLI:NL:HR:2008:BD2984
  5. Oberster Gerichtshof 30-11-2004 ECLI:NL:HR:2004:AR2067