WikiDer > Portacabin-Urteil
Hafenkabine | ||
| Datum | 31. Oktober1997 | |
| Parteien | Empfänger/Rabobank Terneuzen | |
| Körper | Oberster Gerichtshof der Niederlande | |
| Richter | H.L.J. Roelvink, F.H.J. myssen, W. H. Heemskerk, R. Herrmann, C.H.M. Jansen | |
| Adv.-Gen. | C. L. de Vries Lentsch-Kostense | |
| Art des Falles | bürgerlich | |
| Verfahren | Kassation | |
| Gesetzgebung | 3:3 BW | |
| Thema | prüfen | |
| Stattfinden | NJ 1998/97 AA 1998, s. 101, m.nt.S.C.J.J. Kortmann RvdW 1997/215 V-N 1997/4334, 24 | |
| ECLIA | ECLI:NL:HR:1997:ZC2478 | |
Es BeurteilungEmpfänger/Rabobank Terneuzen-Axel (HR 31. Oktober 1997, NJ 1998/97) besser bekannt als Portacabin-Urteil, ist eine Aussprache des Niederländischen Hoher rat was bezieht sich auf prüfen von a Hafenkabine (Notgebäude), in Verbindung mit unterer Teig von den Finanzbehörden.
Fortsetzen
Zu Gunsten der Rabobank wurde auf einem Grundstück mit einem Gebäude und einem darauf befindlichen Wohnwagen ein Hypothekendarlehen begründet, das als Bürofläche genutzt wird. Der Oberste Gerichtshof bestätigte die Entscheidung des Berufungsgerichts, dass die Tragetasche unbeweglich im Sinne von Abschnitt 3:3 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs ist. Die Porta-Kabine fällt somit unter das Hypothekenrecht der Rabobank und ist von der vom Finanzamt verhängten Grundpfändung nicht betroffen.
Fall
Auf dem Grundstück Buys wurde neben einem Gebäude auf dem gleichen Grundstück eine sogenannte Porta-Kabine von ca. 10 x 15 m aufgestellt. Der Transportwagen war durch Rohre mit Gas, Wasser und Strom verbunden. Der Kofferraum war auch mit dem Abwassersystem und das Telefonnetz. Die Porta-Kabine wurde 1990 als Geschäftsraum (Büroraum) genutzt. Ende 1990 – der Koffer war schon da – gab Rabobank Buys Guthaben versehen mit wenn Sicherheit ein Pfandrecht an den Geschäftsräumen und ein zusätzliches notarielle Urkunde etabliert Versprechen.
Am 1. April 1992 wurde die Steuerbehörden Hinrichtung Teig auf dem gesamten beweglichen Eigentum von Buys auf seinem Gelände platziert. Auch der Koffer wurde beschlagnahmt, als wäre es bewegliches Eigentum. Die Rabobank machte von ihrem Recht zur summarischen Vollstreckung Gebrauch und am 7. Juli wurde das Grundstück mit den darauf befindlichen Gebäuden in einer öffentlichen Versteigerung versteigert. Rabobank selbst war Käufer. Vor der Auktion hatte Buys das Portacabin mit Zustimmung des Beschenkten an einen Dritten verkauft, nach der Auktion wurde das Portacabin demontiert und an den Käufer übergeben. Am 17. Juli sieht die Rabobank, dass der Kofferraum verschwunden ist.
Rechtsfrage
Der Rechtsstreit beschränkt sich zunächst auf die Frage, ob der Koffer unter das Hypothekengesetz oder unter die Anlage fällt notarielle Urkunde etabliert Versprechen, beide zugunsten der Rabobank. In der Berufung beschränkt sich der Rechtsstreit ferner auf die Frage, ob die Transportkabine unbeweglich im Sinne von Abschnitt 3:3 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches nach dem Kriterium der "ständigen Verbindung mit dem Grundstück" ist.
Rechtsfrage: Ist die betreffende Tragetasche infolge einer Untersuchung unbeweglich geworden?
Prozess
Der Empfänger der Steuer- und Zollverwaltung erhält eine Einführung Vorladung. Rabobank behauptet a Rechtsaussage dass der Koffer unter das Hypothekenrecht fällt. Der Anspruch wurde von der Gericht abgelehnt. Diese Urteil ist in Beschwerde durch die Gericht für nichtig erklärt, und der Anspruch wird in dem Sinne gewährt, dass die Reisetasche unbeweglich im Sinne von Art. 3:3 CC. Es Kassationsbeschwerde wurde abgelehnt.
Hoher rat
Der Oberste Gerichtshof bestätigt die Entscheidung des Berufungsgerichts, dass die vorliegende Transportkabine unbeweglich im Sinne von Art. 3.3 CC. Der Oberste Gerichtshof stellt auch einen Standard (Grund 3.3) zur Verfügung, an dem eine solche Frage geprüft werden kann. Der Oberste Gerichtshof hat entschieden:
[3.3] Darüber hinaus sollte Folgendes bereitgestellt werden:
[a] Ein Gebäude kann im Sinne von Art. 3:3 BW, weil es nach Art und Anordnung dauerhaft bestehen bleiben soll; (...) Es ist nicht mehr wichtig, dass die technische Möglichkeit besteht, das Bauwerk zu verschieben. (...)
[b] Bei der Beantwortung der Frage, ob ein Bauwerk oder ein Bauwerk dauerhaft bestehen bleiben soll, ist (...) der Wille des Bauherrn zu berücksichtigen, soweit dieser nach außen bekannt ist gemeint ist die Person, in deren Auftrag das Bauwerk errichtet wird.
[c] (...) der Zweck eines Gebäudes oder Werks zum dauerhaften Verbleib [sollte] nach außen bekannt sein Diese Forderung ergibt sich aus der Bedeutung der Kenntnis der Geschäftsbeziehungen gegenüber Dritten
[d] Die Verkehrsdenker (...) können nicht als eigenständiges Maß zur Beurteilung, ob eine Sache beweglich oder unbeweglich ist, herangezogen werden. Sie können jedoch berücksichtigt werden, wenn bei der Beantwortung der Frage Unsicherheit besteht, ob ein Gegenstand als dauerhaft mit dem Boden verbunden angesehen werden kann, (...)
[3.4] Durch die Entscheidung über den [festgestellten] Sachverhalt, dass die Transportkabine unbeweglich war, hat das Berufungsgericht die unter 3.3 genannten Standards in keiner Weise missachtet.
Abschließend
Das Urteil gibt in diesem konkreten Fall eine endgültige Antwort für eine Portacabin, die daher objektiv als unbewegliches Vermögen angesehen werden kann. Bei einem als Baustelle genutzten Portacabin fällt das Urteil natürlich anders aus.