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EIN Schienenfahrzeug oder Eisenbahnfahrzeug ist ein Fahrzeug das ungefähr Schienen oder Laufschienen.[1] Beispielsweise Züge, Straßenbahnen und U-Bahnen. Im Eisenbahnjargon spricht man von Walzmaterial.
Ein Schienenfahrzeug ist eine eigene Kategorie in der Verkehrsordnungs- und Verkehrszeichenverordnung 1990.
Layout
Schienenfahrzeuge können unterteilt werden in:
- Bilden:
- Lokomotive, selbstfahrendes Schienenfahrzeug zum Ziehen oder Schieben anderer Schienenfahrzeuge
- Zugset, feste Zusammenstellung von Wagen für die Beförderung von Personen und Gepäck, deren Wagen an den Enden eine Kabine für die Fahrer oder Lokführer haben, und eine oder mehrere Kutschen haben Antrieb
- Kraftfahrzeug, Schienenfahrzeug für den Personen- und Gepäcktransport, mit eigenem Antrieb und einer Kabine für beide Fahrtrichtungen
- Wagen, Schienenfahrzeug ohne eigenen Antrieb zur Beförderung von Personen und Gepäck
- Wagen oder Wagen oder Schienenfahrzeug ohne eigenen Antrieb zur Güterbeförderung
- Energiequelle
- Ziel
- ob selbstfahrend (Kraftfahrzeug),
- vor dem Passagiertransport, Güterverkehr oder für den Bau und/oder die Instandhaltung des Gleises.
Besonderheiten
Schienenfahrzeugbezeichnungen
Um anzugeben, welcher Typ Wagen oder Güterwagen es geht, spezielle Codes werden verwendet. Diese Codes sind oft an der Seite eines Wagens oder Güterwagens zu sehen. Für Güterwagen wird ein internationales Codeschema verwendet. Bei Beförderungen unterscheiden sich die Bedeutungen der Codes je nach Land stark. Siehe weiter Güterwagen und für Personenzüge Behälter.
Zug
Durch die Kopplung mehrerer Schienenfahrzeuge entsteht ein Zug. Züge können bestehen aus Lokomotiven, Zugsets, Kraftfahrzeuge, Kutschen und Güterwagen.
Schienenfahrzeug
Schienenfahrzeuge kann sich sowohl auf der Straße als auch auf der Schiene bewegen. LKW ist eine Bezeichnung für Güterwagen auf industrieller Schmalspur. Rollenmaterial ist ein Indiz für eine Schienenfahrzeugflotte.
Siehe auch
Verweise
- ↑Eisenbahngesetz. Gericht Artikel 1. Overheid.nl.„Schienenfahrzeug: Fahrzeug, das für den Schienenverkehr bestimmt ist“