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Es Firmengesetz ist der Zweig der Privatrecht, und genauer gesagt: die Unternehmensrecht, die den Betrieb des Unternehmen arrangiert. Die Rechtsbeziehungen zwischen den Partner gehören zueinander.
Gesellschaftsrecht in der Europäischen Union
Es gibt kein 28 1 „Europäisches Gesellschaftsrecht“. Die jetzige Gemeinschaftlicher Besitzstand stellt die Anerkennung der verschiedenen Länder ihrer Gesellschaften sicher, auch bei einer internationalen Sitzverlegung (in Belgien das grenzüberschreitende Transformation erwähnt). Es Europäischer Gerichtshof hat dieses Recht als Folge des Rechts auf Bewegungsfreiheit in den europäischen Verträgen vorgesehen. Dies bedeutet unter anderem, dass ein Unternehmen von einem Land in ein anderes "umziehen" kann, ohne Geld zu verlieren Rechtspersönlichkeit sofern die Kriterien der Vale-Rechtsprechung[1] eingehalten werden.
Informationen zu den verschiedenen europäischen Gesellschaftsformen finden Sie im Artikel über Unternehmen.
Belgisches Gesellschaftsrecht
Im 20. Jahrhundert war das Unternehmen in Belgien Bürgerliches Gesetzbuch als Art beschrieben Zustimmung. Außerdem beschrieb es Handelsgesetzbuch die sogenannten Handelsgesellschaften. 1999 wurden all diese Bestimmungen aufgehoben und eine völlig neue Unternehmenskodex problematisch.
Ein Unternehmen wird gegründet durch a Firmenvertrag etwas in die Gemeinschaft einbringen mit der Absicht, Gewinn zu machen. Eine Gruppe von Freunden, die zusammen Lotto spielen, hat also eine Partnerschaft, genauer gesagt eine einfache Partnerschaft ohne Rechtspersönlichkeit. Im Fall der BVBA kann auch von einer Person durchgeführt werden Einzelunternehmen etabliert sein. Die private Einpersonengesellschaft mit beschränkter Haftung (ebvba) ist eine Abkehr vom Prinzip der Zweipersonengesellschaft. In einer Genossenschaft müssen mindestens drei Gesellschafter vorhanden sein.
Im Gegensatz zu den Niederlanden unterschied Belgien bis 2018 zwischen Zivil- und Handelsunternehmen. Handelsunternehmen waren Unternehmen, die Handelsakte gezielt auf. Um festzustellen, ob eine Gesellschaft einen kaufmännischen oder einen bürgerlichen Zweck verfolgte, wurde der Gesellschaftszweck in der Satzung untersucht. Im Falle eines gemischten Zwecks, teils bürgerlich und teils kaufmännisch, galt die Gesellschaft unabhängig von der relativen Größe des bürgerlichen oder kaufmännischen Zwecks als gewerblich, es sei denn, der kaufmännische Aspekt war für die Erreichung des bürgerlichen Hauptzwecks schlecht geeignet.
Der belgische Gesetzgeber hat Gesellschaftsgericht zur Aufrechterhaltung der Registrierung von Unternehmen mit Rechtspersönlichkeit bestimmt. Dies geschieht in der Registrierung. Über alle Unternehmen wird dort eine Firmenakte geführt, die kostenlos eingesehen werden kann. Ein Auszug aus der Akte ist gegen Gebühr erhältlich. Seit 1997 sind öffentliche Informationen über Kapitalgesellschaften über die Website der Belgisches Amtsblatt und der Crossroads Bank für Unternehmen.[2][3]
Informationen zu den verschiedenen belgischen Gesellschaftsformen finden Sie im Artikel über Unternehmen.
Niederländisches Gesellschaftsrecht
Informationen zu den verschiedenen niederländischen Gesellschaftsformen finden Sie im Artikel über Unternehmen.
Externe Links
Quellen, Anmerkungen und/oder Verweise
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| Ertragen: | Europäische Menschenrechtskonvention |
| Gerichte: | Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte |