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Es Seerecht entweder Seeverkehrsvorschriften ist im weitesten Sinne das Ganze gesetzliche Regelungen im Hinblick auf die Nutzung der Meer, Seeschifffahrt, Seeverkehr und Seehandel, beide aus Privatrecht wenn öffentliches Recht Natur. Die gesetzlichen Regelungen existieren auf internationaler, regionaler, nationaler und lokaler Ebene.
Man unterscheidet zwischen Seevölkerrecht und Seerecht (Gesetz des Meeres, droit de la mer) und Seerecht oder Seerecht einfach (Seerecht, droit maritim). Im öffentlichen Seerecht ist die Freiheit auf hoher See, das Recht aller Staaten, das Meer und seine and natürliche Ressourcen, von großer Bedeutung, sowie das Recht auf unschuldige Passage. Der wichtigste Vertrag hier ist der UN-Seerechtsübereinkommen (UNCLOS). Daneben Vertragsrecht gibt es auch den älteren Völkergewohnheitsrecht. So haben die USA beispielsweise das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen nicht ratifiziert, sehen sich aber weitgehend an das Gewohnheitsrecht gebunden. Das Seeprivatrecht betrifft hauptsächlich die Beförderung von Personen und Gütern nach Übersee.
Um zu praktikablen Regelungen zu kommen, teilt das UN-Seerechtsübereinkommen die Aufgaben zwischen den International Maritime Organization (IMO) und die Internationale Arbeitsorganisation (ILO). Die IMO ist für Sicherheit, Umweltverschmutzung und Gefahrenabwehr zuständig, während die ILO für die Gesetzgebung zu den Lebens- und Arbeitsbedingungen der Schiffsbesatzungen zuständig ist. Darüber hinaus kommt im Seeprivatrecht auch die Rolle der Internationales Maritimes Komitee (CMI), obwohl es 1967 teilweise durch die Bildung des IMO-Rechtsausschusses übernommen wurde.
Das UN-Seerechtsübereinkommen legt die Rechte der rechten . fest Küstenstaaten in ihrem maritime Jurisdiktionen (das Staatsgewässer, das zusammenhängende Zone und der ausschließlichen Wirtschaftszone). Es ist jedoch hauptsächlich die Flaggenstaat die Vorschriften einführt und deren Einhaltung überwacht.
Belgien
In Belgien ist das Seerecht im Belgischer Versandcode. Das ist der Nachfolger des Maritime Act von 1879, der das zweite Buch der Handelsgesetzbuch. Dieses Seeverkehrsgesetz war eine Überarbeitung der ursprünglichen Regelung im Handelsgesetzbuch von 1807, die ihrerseits auf der Ordonnance de la Marine ausgestellt von König Ludwig XIV 1681.
Siehe auch
Literatur
- Mansell, J. N. K. (2009): Verantwortung des Flaggenstaats: Historische Entwicklung und zeitgenössische Fragen, Pullover,
- Somers, E. (2004) Einführung in das internationale Seerecht, Kluwer.
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